Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess

Der Untreueprozess um die BZÖ-Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009 am Landesgericht in Klagenfurt/ Celovec endete am Donnerstag für alle vier Angeklagten mit einem Schuldspruch. Für Gerhard Dörfler, Harald Dobernig und Stefan Petzner gab es bedingte Haftstrafen, nur Uwe Scheuch kam mit einer reinen Geldstrafe davon.  

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte Dörfler wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue. Der Schaden beträgt laut Liebhauser-Karl mindestens 186.000 Euro.

Petzner nahm die Strafe bereits an. Dörflers Verteidiger meldete Nichtigkeit und Berufung an. Dobernig und Scheuch erbaten sich nach Beratung mit ihren Anwälten drei Tage Bedenkzeit.

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