Patria-Korruptionsaffäre in Slowenien verjährt

In Slowenien wird es in der Patria-Korruptionsaffäre kein juristisches Nachspiel mehr geben. Laut einer Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts in Ljubljana ist der Fall verjährt. Die Vorwürfe gegen den slowenischen Ex-Premier Janez Janša und zwei Mitangeklagte wurden fallen gelassen.

Verfahren eingestellt

In der Schmiergeldaffäre um das 278 Millionen Euro teure Rüstungsgeschäft Sloweniens mit der finnischen Firma Patria war bereits im August das Verfahren gegen den österreichisch-slowenisch-kanadischen Geschäftsmann Walter Wolf wegen Verjährung eingestellt worden. Für die drei weiteren Mitangeklagten war damals noch unklar, welche Verjährungsfrist für sie gelten würde. Janša und seine beiden Mitangeklagten, der Chef des Patria-Kooperationspartners Rotis, Ivan Črnkovič, und der Armeeoffizier Tone Krkovič, sind in dem Korruptionsprozess im Jahr 2013 in erster Instanz verurteilt worden, 2014 wurden die Schuldsprüche rechtskräftig. Hingegen gab es gegen Wolf kein Urteil, weil er wegen Abwesenheit schon zuvor aus dem Verfahren vorläufig ausgeschlossen war.

Janša, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Patria im Jahr 2006 Regierungschef war, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er war schuldig gesprochen worden, weil er bei dem Rüstungs-Deal das Versprechen einer Schmiergeldzahlung erhalten haben soll. Im Juni 2014 trat er seine Haftstrafe an, die dann im Dezember 2014 nach seiner Verfassungsbeschwerde vorläufig ausgesetzt wurde. Im Frühjahr 2015 hob das Verfassungsgericht das Urteil gegen Janša und seine Mitangeklagten auf und ordnete einen neuen Prozess in erster Instanz an.

Patria

sta.si

Richterin beschloss Verjährung

Zum neuen Prozess, der vom Verfassungsgericht angeordnet wurde, wird es nun nicht kommen. Die neue Richterin beschloss, dass der Fall verjährt ist. Sie begründete ihre Entscheidung mit dem alten Strafgesetzbuch, das zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftatbegehung im Jahr 2005 gültig war. Dieses sah vor, dass derartige Straftaten zehn Jahre nach deren Verübung verjähren.

Unklarheiten über die Verjährungsfrist verursachte das jetzt gültige, revidierte Strafgesetzbuch. Demnach tritt die Verjährung erst zwei Jahre nach Aufhebung des rechtskräftigen Urteils ein, wenn dieses mit außerordentlichen Rechtsmitteln bekämpft wurde. Im Patria-Fall würde diese Frist demzufolge erst 2017 ablaufen. Laut der Richterin gilt eine Verfassungsbeschwerde aber nicht als außerordentliches Rechtsmittel, weshalb diese Bestimmung in der Causa Patria nicht anzuwenden sei, hieß es.

„Ein politisches Konstrukt“

In den Augen von Janša und seiner konservativen Demokratischen Partei (SDS) ist die Patria-Affäre ein „politisches Konstrukt“. Im Hintergrund der Verschwörung sieht der Oppositionsführer eine postkommunistische Clique unter der Leitung von Ex-Präsident Milan Kučan, der zu jugoslawischen Zeiten ein Spitzenfunktionär war.

„Der große Knall aus Murgle (Laibacher Bezirk, in dem Kučan wohnt, Anm.) hat sich endgültig in nichts aufgelöst. Doch deswegen geht es den Slowenen wesentlich schlechter. Es ist Zeit, dass die Menschenrechtsverletzer zu Verantwortung gezogen werden“, twitterte Janša am Montag.