Zudem müsse er 4.000 Euro an die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt „HateAid“ zahlen. Bei der Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, floss laut Staatsanwaltschaft eine frühere Geldstrafe wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit ein.
Im aktuellen Fall hatte der 56-Jährige nach den Angaben zwischen Oktober 2020 und Juli 2021 sieben Mal Mails an den Zentralrat der Sinti und Roma geschickt. Darin habe er unter anderem von „Gaskammern“ fabuliert, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Er habe auch sonst zu erkennen gegeben, „dass er die Verfolgung der Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus für legitim und angemessen erachte und eine solche auch für die Gegenwart befürworten würde“. Den Nazi-Verbrechen waren auch Hunderttausende Sinti und Roma zum Opfer gefallen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Absender der Hass-Mails für die Ermittler relativ leicht zu fassen. Der 56-Jährige habe seine Identität nicht verschleiert, sagte ein Behördensprecher. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei der Fall per Strafbefehl – also ohne mündliche Verhandlung – geahndet worden. Inzwischen sei die Verurteilung rechtskräftig, hieß es