ORF Publikumsrat – Wer vertritt Wen?
APA / Roland Schlager
APA / Roland Schlager

ORF Publikumsrat – Wer vertritt Wen?

Die Anfang Mai erfolgte Besetzung des ORF Publikumsrates hat in den von der „Ständigen Konferenz der Vorsitzenden der Beiräte der autochthonen Volksgruppen Österreichs“ (in Folge kurz: Vorsitzenden-Konferenz) vertretenen Vereinen und Gruppen für Erstaunen und Entsetzen gesorgt.

Abgesehen vom kommentarlosen Abgehen von der über Jahre und Jahrzehnte gelebten und anerkannten Praxis des Vorschlags- und Besetzungsvorganges durch das zuständige Ministerium und Medienministerin Susanne Raab, sieht die Vorsitzenden-Konferenz ihre eigene Einschätzung der Unrechtmäßigkeit der Besetzung auf Basis der geltenden Gesetzeslage durch die zahlreichen Medienberichte und Kommentare von Medienwissenschaftler:innen voll inhaltlich bestätigt.

Die Vorsitzenden-Konferenz sieht sich aufgrund der rechtlichen und gesetzlich verankerten Stellung der von Ihnen vertretenen Volksgruppen jedenfalls als „repräsentative Gruppe bzw. Organisation“ im Sinne der für die Besetzung des ORF Publikumsrates relevanten Paragrafen des ORF-Gesetzes (§ 28 Abs. 4 ORF-G u.a.) und hat auch in den letzten Jahrzehnten die vorgesehenen Vorschläge an die jeweils zuständigen ministeriellen Stellen übermittelt. Auch für die neue Wirkungsperiode des Publikumsrates hat die interne Abstimmung innerhalb der Organisation bereits stattgefunden. „Entsprechend den Entsendungen der letzten Jahre und dem bis dato gelebten Rotationsprinzips wäre aus unserer Sicht ein Vertreter der Roma in den Publikumsrat zu entsenden gewesen“, erklärt Karl Hanzl, langjähriges Publikumsratsmitglied und Vorsitzender des tschechischen Beirates.

Die „Vorsitzenden-Konferenz“ prüft aktuell die Möglichkeiten einer juristischen Anfechtung der Publikumsrats-Besetzung und behält sich weitere Schritte diesbezüglich vor. „Gerade wir als Volksgruppenvertreter stehen für Vielfalt und Diversität in der Gesellschaft, wir repräsentieren verschiedenste kulturelle Traditionen, auf deren Wichtigkeit in der Entwicklung unserer Gesellschaft nicht zuletzt Nationalratspräsident Sobotka im Rahmen der Ende März erstmals abgehaltenen „Dialogplattform autochthoner österreichischer Volksgruppen im Parlament“ hinwies. Entsprechend befremdlich und unverständlich ist für uns die eigenmächtige und jedwede Form des Dialogs vermissende Vorgehensweise durch das Medienministerium“, meint Hanzl.

Die Bedenken der Vorsitzenden-Konferenz werden durch die offensichtlich auch in zahlreichen weiteren Bereichen missachtete gesetzliche Vorgehensweise verstärkt und können nicht anders als ein Angriff auf die Vielfalt und Breite des öffentlich-rechtlichen Medienwesens interpretiert werden. „Es liegt an den für die Besetzung verantwortlichen Personen, schnellstmöglich die Bedenken aus vielen Bereichen der Gesellschaft zu beseitigen und für einen gesetzeskonformen Zustand zu sorgen“, so Hanzl abschließend.