Utl.: Die Menschenwürde stehe über der Meinungsfreiheit.
In einer demokratischen Gesellschaft müsse gegen Hassrede im Internet in schwerwiegenden Fällen auch mit strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden, mahnten die Richter.
In dem konkreten Fall ging es um einen Kommentar unter einem Foto einer Schulklasse aus dem nordböhmischen Teplice, der überwiegend Kinder von Roma und arabischen Einwanderern angehörten. Die Schule befinde sich in der Gaswerkstraße (Plynarenska), schrieb der Verurteilte in den sozialen Medien – und fügte hinzu: „Die Lösung bietet sich geradezu an.“ Die Richter werteten dies als eine Anspielung auf die Ermordung von Juden und Roma durch die Nationalsozialisten in Gaskammern im Zweiten Weltkrieg.
Die Verteidigung hatte angeführt, dass es sich nur um einen „harmlosen Scherz“ gehandelt habe. Dieses Argument wiesen die Verfassungsrichter zurück. Die Menschenwürde stehe über der Meinungsfreiheit, die nicht absolut sei.