Aufbau des Zaunes nahe des Dorfes Asotthalom an der ungarisch-serbischen Grenze. (31.5.2016)
CSABA SEGESVARI / AFP / picturedesk.com
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Drei Länder brachen EU-Recht

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylwerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von bis zu 160.000 Asylbewerbern und -bewerberinnen aus Italien und Griechenland innerhalb der EU beschlossen.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte 2017 deshalb gegen die drei Länder.

Im Oktober schlug eine wichtige Gutachterin vor, der Klage stattzugeben. Polen, Tschechien und Ungarn hätten sich nicht weigern dürfen, den Beschluss umzusetzen. Die Vorbehalte, etwa dass dadurch Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet würden, seien unbegründet. Der EuGH gab dieser Klage nun statt. Nach dem Gutachten zeigten die Länder keinerlei Einsicht.

Polen, Ungarn und Tschechien sind nun an das Urteil des EuGH gebunden. Ein Strafmaß benannte der EuGH noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Ungarn sieht in der Niederlage des Landes vor dem Europäischen Gerichtshof im Flüchtlingsstreit ebenfalls keine Folgen. „Obwohl uns die Geschichte bestätigte, hat man uns vor Gericht zitiert“, kommentierte die ungarische Justizministerin Judit Varga am Donnerstag das Urteil.

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen „Migrationspakt“ vorlegen.