Strache will EU-Verfahren gegen Ungarn prüfen lassen
Es geht dabei um die Frage, wie Stimmenthaltungen in das Ergebnis einfließen. Ungarn hatte bereits rechtliche Schritte angekündigt.
GEORG HOCHMUTH / APA
Rechnerische Frage
Das EU-Parlament hatte am Mittwoch in Straßburg ein Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. Nötig war dafür eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie kam aus Sicht des EU-Parlaments zusammen, da 448 EU-Abgeordnete für das Verfahren stimmten. 197 Parlamentarier waren dagegen, und 48 enthielten sich ihrer Stimme.
ORF
Ungarn argumentiert, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht gegeben sei, weil man die 48 Enthaltungen als abgegebene Stimmen berücksichtigen müsste. „Ich habe großes Verständnis für die ungarische Argumentation“, teilte der Vizekanzler laut einer Aussendung mit. Da die Rechtslage unklar sei, „hat die Außenministerin nach Rücksprache mit mir heute den juristischen Dienst des EU-Rates aufgefordert, dazu klar Stellung zu nehmen, und zwar bevor sich der EU-Rat mit dieser Frage befasst.“
Käme es zu einem Verfahren gegen Ungarn, würde der Riss zwischen Ost- und Westeuropa vertieft, anstatt diesen „mit Verständnis“ auszugleichen, sagte Strache.