Humanitäre Visa durch Auslandsvertretungen

Schutzsuchende sollen nach dem Willen des EU-Parlaments mithilfe von humanitären Visa legal und sicher in die EU kommen können.

In einem gestern mit großer Mehrheit angenommenen Bericht forderten die Abgeordneten die EU-Kommission dazu auf, bis 31. März 2019 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. EU-Staaten sollten humanitäre Visa in ihren Botschaften und Konsulaten im Ausland ausstellen dürfen, heißt es in dem Bericht. Mit diesen Visa sollen Asylsuchende in das Land reisen dürfen, das die Papiere ausgestellt hat, um dort Schutz beantragen zu können.

Weniger Tote und gegen Schlepper

Das EU-Parlament will so erreichen, dass weniger Menschen im Mittelmeer und auf anderen Flüchtlingsrouten nach Europa sterben. Außerdem soll Schleppern das Handwerk gelegt werden. Nach Schätzungen des Parlaments erreichen heute neun von zehn Asylsuchenden die EU auf illegalem Wege.

Verfolgung muss nachgewiesen werden

Von humanitären Visa sollen laut den Abgeordneten aber nur Menschen profitieren, die nachweisen können, dass sie Verfolgung ausgesetzt sind. Außerdem sollten Bewerber für die Visa einen Sicherheitscheck durchlaufen - etwa mit Hilfe von nationalen und internationalen Datenbanken. Ziel sei sicherzustellen, dass sie kein Sicherheitsrisiko darstellten. Die EU-Kommission muss in jedem Fall auf die Forderungen des EU-Parlaments reagieren. Eine Weigerung, die Empfehlungen umzusetzen, müsste erläutert werden.

Keine Verpflichtung für Visa-Ausstellung

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2017 zufolge sind EU-Staaten jedoch nicht verpflichtet, Asylwerbern ein Visum zur legalen Einreise auszustellen. Aus dem EU-Recht ließen sich keine derartigen Verpflichtungen ableiten. Maßgeblich sei allein das nationale Recht.

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