Dobernig kam nicht zum Prozess

Der freiheitliche Ex-Finanzreferent Harald Dobernig sollte sich am Mittwoch wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit der Anschaffung von Werbeschals für die Landtagswahl 2009 vor Gericht verantworten. Er kam aber nicht, Dobernig soll im Krankenhaus sein. Daher wurde der Untreueprozess abgesagt.

Dobernigs Verteidiger sagte im Vorfeld, dass sein Mandant Verantwortung übernehmen werde. Mitangeklagt ist der damalige Landesgeschäftsführer des BZÖ. Ihm wird Beitrag zur Untreue vorgeworfen. Er habe gewusst, dass die Schals als Werbemittel für die Partei gedacht waren, dennoch seien die Schals auf Anweisung von Dobernig dem Land Kärnten verrechnet worden.

Schals um 26.000 Euro gekauft

Das BZÖ hatte für den Landtags-Wahlkampf 2009 Schals im Wert von rund 26.000 Euro gekauft und im Nachhinein dem Land Kärnten verrechnet, anstatt die Kosten wie gesetzlich vorgeschrieben aus der Parteikasse zu begleichen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem damaligen Finanzreferenten Harald Dobernig deshalb Untreue vor. Dobernig habe dadurch wissentlich und unter Ausnützung seiner Amtsstellung seine Befugnis in unvertretbarer Weise missbraucht, heißt es im Strafantrag.

Dobernig war schon im Birnbacher Prozess und im Prozess um die BZÖ Wahlkampfbroschüre 2009 verurteilt worden. Diesmal droht dem Ex Finanzreferenten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Meldung in slowenischer Sprache