Produktion vorläufig in Graz/ Gradec

Magna wird die Produktion, die für das Werk in Slowenien geplant war, vorläufig in Graz/ Gradec abwickeln. Das kündigte der Autozulieferer am Donnerstag laut slowenischen Medienberichten an. Die Umweltgenehmigung wird erst im März rechtskräftig.

Die Probleme mit der Umweltgenehmigung wurden aber mittlerweile aus dem Weg geräumt wurden, nachdem sie rechtskräftig wird, kann Magna den Betrieb in der neuen Lackieranlage in Hoče bei Maribor aufnehmen. Die Gefahr einer längeren Verzögerung, die durch eine angekündigte Beschwerde der Umweltorganisation Rovo drohte, wurde am Mittwochabend bei einem Treffen zwischen der NGO und den Umwelt- und Wirtschaftsministern aus dem Weg geräumt.

Magna begrüßte die erreichte Vereinbarung, betonte jedoch, dass sie keinen sofortigen Betriebsstart ermögliche, berichtete die Nachrichtenagentur STA und verwies dabei auf Angaben von Magna in Slowenien.

Zusätzliche Schichten im Werk in Graz/ Gradec

„Wir gingen davon aus, die Produktion in Hoče bereits diese Woche zu starten. Das ist derzeit nicht möglich“, hieß es. Um die Aufträge rechtzeitig zu erfüllen, werde nun der für Slowenien geplante Teil der Produktion vorläufig im Grazer Werk in zusätzlichen Schichten erledigt werden, so der Autozulieferer.

Die Umweltorganisation, die vor Gericht die Genehmigung bekämpfen wollte, trat am Mittwochabend von ihrem Vorhaben zurück, nachdem das Wirtschaftsministerium auf ihren Vorschlag, das Spezialgesetz für Magna zu ändern, einlenkte. Die NGO, die ihren Widerstand mit dem gesetzlichen Verbot von Industrieobjekten im Wasserschutzgebiet begründe, hatte vorgeschlagen, mit Ergänzung der sogenannten Lex Magna Ausnahmen zu ermöglichen. Die Regierung soll laut Ankündigung nächste Woche über die Gesetzesänderung entscheiden.

Trotz des Rückzugs der NGO wird die Umweltgenehmigung laut Medienberichten erst Anfang März rechtskräftigt, weil zuvor die einmonatige Beschwerdefrist auslaufen muss. Ohne die rechtskräftige Umweltgenehmigung kann Magna den Betrieb in Slowenien nicht aufnehmen.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 12.02.2019