Nichtigkeitsbeschwerde wohl erfolglos

Die Nichtigkeitsbeschwerden der Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger gegen ihre Verurteilung in der Causa „Skiper“ dürfte keinen Erfolg haben. Die Generalprokuratur hat die Empfehlung abgegeben, deren Schuldsprüche zu bestätigen, bzw. zwei Freisprüche wieder aufzuheben.

Im November 2016 sind die beiden Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger in einem Schöffenprozess wegen des kroatischen Projekts „Skiper“ zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden legten Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Generalprokuratur hat nun die Empfehlung abgegeben, die Schuldsprüche zu bestätigen.

Ulrich: Nichtigkeitsbeschwerde unberechtigt

„Aus unserer Sicht besteht keine Berechtigung für die Nichtigkeitsbeschwerde“, sagte Generalprokurator Martin Ulrich auf Anfrage der APA. Es gebe keine Mängel in der Urteilsbegründung und auch keine Lücken bei den Zeugenbefragungen.

Sehr wohl berechtigt ist laut Ulrich hingegen die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bezüglich des vom Erstgericht freigesprochenen Projektbetreibers Miro Oblak und der Geschäftsführerin, die ebenfalls freigesprochen worden war. Hier empfiehlt die Generalprokuratur die Aufhebung.

Wann der Oberste Gerichtshof in der Causa entscheiden wird, steht laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher noch nicht fest.

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- Siehe Meldung vom 04.11.2016