EU-Abgeordnete für Strafverfahren gegen Ungarn

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich heute mehrheitlich für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Ungarn wegen Verstößen gegen den Rechtsstaat ausgesprochen. 448 stimmten für ein solches Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags, 197 dagegen, 49 enthielten sich ihrer Stimme.

Nach Polen kommt damit auch auf Ungarn ein solches Verfahren zu. Gegen Polen hatte die EU-Kommission im Dezember 2017 ein Rechtsstaatsverfahren wegen der Justizreformen in Warschau eröffnet. Im Falle Ungarns ist erstmals das Europaparlament aktiv geworden.

Zuständig sind jetzt der Rat der EU-Außen- und -Europaminister und die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Für das Verfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte gehen kann, war eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, Enthaltungen zählten nicht.