EU-Abgeordnete für Strafverfahren gegen Ungarn
Nach Polen kommt damit auch auf Ungarn ein solches Verfahren zu. Gegen Polen hatte die EU-Kommission im Dezember 2017 ein Rechtsstaatsverfahren wegen der Justizreformen in Warschau eröffnet. Im Falle Ungarns ist erstmals das Europaparlament aktiv geworden.
Zuständig sind jetzt der Rat der EU-Außen- und -Europaminister und die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Für das Verfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte gehen kann, war eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, Enthaltungen zählten nicht.