Österreich soll Minderheitensprachen besser schützen

Österreich könnte mehr für den Schutz, die Achtung und Förderung seiner geschützten Minderheitensprachen tun. Das Ministerkomitee des Europarats nenne konkret vier vordringliche Punkte, sagte Dieter Halwachs, Österreichs Vertreter im Expertenkomitee der Charta für Regional- und Minderheitensprachen.

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Wien als vordringlichstes Problem

Zum einen wird eine strukturierte Politik zum Schutz und der Förderung der Minderheitensprachen empfohlen, zum anderen die Schaffung von günstigeren Bedingungen für ihre Verwendung im öffentlichen Leben; insbesondere in Wien, wie dezidiert festgehalten wurde.

„Hier ist aufseiten der Behörden noch ein Bewusstsein zu schaffen, dass die Volksgruppen auch im urbanen Agglomerat ein Recht auf ihre eigene Sprache haben. Sonst droht die Vielfalt verloren zu gehen. Wenn man versucht, die Vielfalt zu homogenisieren, wird sie zur Einfalt“, betonte Halwachs.

Delegacija Europskoga savjeta

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Die Delegation des Europarates bei einem Treffen mit Volksgruppenvertretern

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Dieter Halwachs ist Österreichs Vertreter im Expertenkomitee der Charta

Finanzierung von Medien in den Sprachen

Die mit den jeweiligen Regional- und Minderheitensprachen verschränkte Geschichte und Kultur solle sich laut den Empfehlungen auch in den Lehrplänen widerspiegeln. Weiters seien praktische Maßnahmen zu ergreifen, damit Burgenlandkroatisch, Slowenisch und Ungarisch bei den jeweiligen Gerichten und Verwaltungsbehörden stärker verwendet werden. Zudem sei für eine angemessene Finanzierung von Medien in diesen Sprachen zu sorgen.

„Die Gesamtsituation hat sich seit dem letzten Bericht nicht wesentlich verändert“, blickte Halwachs zurück. Dementsprechend würden die Empfehlungen des Ministerkomitees denen vorausgegangener Jahre in weiten Teilen ähneln.

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Die letzte Anhörung fand im Oktober 2017 in der KUGA in Großwarasdorf statt

Besonderer Schutz in Burgenland und Kärnten

In Österreich trat die Charta im Oktober 2001 für Burgenlandkroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Romanes, Tschechisch und Ungarisch in Kraft: Im Burgenland genießen Kroatisch und Ungarisch ebenso wie das Slowenische in Kärnten besonderen Schutz. In den im Volksgruppengesetz definierten „autochthonen“ Gebieten ist dieser zumindest in den Teilbereichen auch gegeben.

Zusammen mit Romanes, Slowakisch und Tschechisch stehen das Burgenlandkroatische, Slowenische und Ungarische jedoch überall, wo diese Sprachen traditionell gesprochen werden, unter dem allgemeinen Schutz der Charta. „Insbesondere um diesen Schutz zu gewährleisten, bedarf es weiterer Anstrengungen und einer strukturierten Vorgehensweise seitens Österreichs“, wie Halwachs sagte. Dialekte der Staatssprache und Sprachen von Zuwanderern sind in der Charta übrigens nicht erfasst.

Die letzte Bestandsaufnahme des Expertenkomitees der Charta für Regional- und Minderheitensprachen fand im Oktober 2017 in der KUGA in Großwarasdorf statt.