Keine Rückerstattung bei Doppelstaatsbürgerschaften

Die Stadt Wien will den zu Unrecht illegaler Doppelstaatsbürgerschaften verdächtigten Österreichern türkischer Herkunft kein Geld rückerstatten, wie von einem Anwalt gefordert wird.

Es sei „im Rahmen einer vertretbaren und sorgsam begründeten Rechtsauffassung“ gehandelt worden, teilte der Abteilungsleiter der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft), Werner Sedlak, auf APA-Anfrage mit.

Forderung nach Schadensersatz

Nachdem sie vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) Recht bekommen haben, fordern der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft verdächtigte Österreicher türkischer Herkunft nun Schadenersatz von den zuständigen Bundesländern. Konkret geht es um Niederösterreich und Wien. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Kazim Yilmaz spricht von 3.000 bis 4.000 Euro, die seine Mandanten ausgeben mussten, um zu beweisen, dass sie keine türkischen Staatsbürger mehr sind. Sollten die zuständigen Abteilungen die Rückerstattung ablehnen, will Yilmaz Amtshaftungsklagen einbringen.

MA 35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft

Der Abteilungsleiter der Wiener MA 35 stellt in einer schriftlichen Mitteilung heute die Position der Stadt zur Causa klar: „Es ist im Amtshaftungsverfahren nicht bloß zu prüfen, ob die beanstandete Entscheidung richtig war, sondern ob sie - im Falle der Unrichtigkeit - auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruht.“

Nicht automatisch Amtshaftungsanspruch

Es sei von den Organen des Landes jedenfalls „im Rahmen einer vertretbaren und sorgsam begründeten Rechtsauffassung gehandelt“ worden, weshalb der Anspruch auf Schadenersatz nach dem Amtshaftungsgesetz bereits „dem Grunde nach“ abgelehnt werde, betonte Sedlak weiters. Ein von der Instanz behobener Bescheid belege nur die Rechtswidrigkeit, sage aber nichts über das Verschulden aus und begründe somit nicht automatisch einen Amtshaftungsanspruch.