Rechtsberatung derzeit von zwei Vereinen getragen

Die derzeit diskutierte Rechtsberatung von Asylwerbern soll laut Regierungsvorhaben künftig in komplett staatliche Hand gehen. Umgesetzt wird dies aus derzeitiger Sicht wohl im Jahr 2021.

Derzeit wird die Beratung von zwei Vereinen durchgeführt: dem Verein Menschenrechte Österreich und der Arge Rechtsberatung, die sich aus Diakonie und Volkshilfe Oberösterreich zusammensetzt.

Diskussion um Kündigung von Verträgen

Am Wochenende war eine medial ausgetragene Diskussion zwischen dem FPÖ-geführten Innenministerium und dem ÖVP-geleiteten Justizministerium um die Kündigung der Rechtsberatungs-Verträge mit den beiden Vereinen ausgebrochen. Gestern stellten dann die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) klar, dass es bei der gesetzlich garantierten kostenlosen Rechtsberatung für Asylwerber bis März einen Regierungsbeschluss für die Neuaufstellung geben soll.

Moser hatte zuvor Kritik aus dem Innenressort, er würde bei dem Vorhaben quasi auf der Bremse stehen, zurückgewiesen. Das Innenministerium habe die Verträge mit den NGOs „ohne vorherige Evaluierung und Kostenabschätzung“ kündigen wollen, bis heute würden „keine Wirkungsfolgenabschätzung und keine Kostennutzenrechnung“ vorliegen, so das Justizressort.

Verträge laufen bis Ende 2020

Da es vor dem Jahreswechsel 2018/2019 zu keiner Kündigung der Verträge von Innen- bzw. Justizressort mit den beiden Vereinen gekommen ist, laufen diese zumindest bis Ende 2020 weiter. Denn das Kündigungsrecht gilt jeweils bis Jahresende mit einer folgenden 12-monatigen Kündigungsfrist. Werden die Verträge bis Jahresende 2019 gekündigt, so ist frühestens per 1. Jänner 2021 eine neue Variante möglich - außer, die Republik einigt sich auf andere Weise mit den beiden Vereinen.

Gesetzlich garantierte Rechtsberatung

Die Rechtsberatung ist den Asylwerbern per Gesetz garantiert. Anspruch darauf haben sie im sogenannten Zulassungsverfahren und später in der zweiten Instanz. Bei ersterem wird geprüft, ob die Betroffenen überhaupt Anspruch auf ein Asylverfahren in Österreich haben. Dieser Bereich liegt im Bereich des Innenministeriums von Minister Herbert Kickl (FPÖ). Während des folgenden Asylverfahrens selbst gibt es keinen Anspruch auf Rechtsberatung.

Anspruch in zweiter Instanz

Erst in der zweiten Instanz - bei Einsprüchen gegen negative Bescheide - besteht wieder Anspruch auf Rechtsberatung. Diese Verfahren liegen in der Zuständigkeit des Justizressorts und machen derzeit auch den Löwenanteil der Rechtsberatungen aus (über 90 Prozent der Fälle). Laut Diakonie sind rund 30.000 Verfahren anhängig.

Ansiedlung der Bundesagentur im Innenministerium

Beheimatet sein soll die künftige Rechtsberatung den Regierungsplänen zufolge bei der für 2020 geplanten Bundesagentur, die im Innenministerium angesiedelt sein wird. Das Innenministerium argumentiert, dass auf diese Weise Asylverfahren schneller durchgeführt werden können. Kritiker sehen darin allerdings eine Gefährdung der Unabhängigkeit. Die Agentur soll laut Innenressort eine Gesellschaft im Eigentum des Bundes werden, die Gesellschafterrechte vom Innenministerium vorgenommen werden. Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit - etwa seitens der Diakonie - versucht man seitens des Ministeriums bereits im Vorfeld mit Verweis auf die geplante Weisungsfreiheit der künftig in der Rechtsberatung Beschäftigten zu zerstreuen.

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