Minority Safepack Initiative
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EU und Minderheiten

Klage gegen EU-Kommissionsentscheidung

Der Bürgerausschuss der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack – Eine Million Unterschriften für die Vielfalt in Europa“ (MSPI) hat beim Gericht der Europäischen Union eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die MSPI eingebracht.

Der Bürgerausschuss und die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) als Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammelaktion sowie ihrer Rechtsvertreter haben die Mitteilung der EU-Kommission sorgfältig prüfen lassen.
Man habe festgestellt, dass die Mitteilung tiefgreifend mangelhaft sei, weil die Europäische Kommission darin gegen ihre gesetzliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen habe, so die Initiatoren der Klageschrift.

EU-Kommission ignoriert Erklärungen der Initiative

Die Kommission habe es versäumt, die Initiative richtig zu interpretieren. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen seien im Hinblick auf die Ziele der Minority SafePack Initiative unangemessen, heißt es in der FUEN-Presseaussendung. Darüber hinaus sei die Kommission nicht auf die mündlichen Ausführungen eingegangen, die die Initiatoren bei dem Treffen mit der Kommission und bei der öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorgebracht haben. Die Kommission sei auch nicht auf die detaillierten schriftlichen Erläuterungen und Klarstellungen zum Anwendungsbereich der MSPI eingegangen, welche von den Initiatoren vorgelegt wurden.

Der Bürgerausschuss und die FUEN hinreichende Gründe haben beim Gericht der Europäischen Union am 24. März eine Klage auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission eingebracht.