Der Kulturverein kritisiert, dass die im Artikel 7 verankerten Rechte der österreichischen Volksgruppen nicht im erforderlichen Maße umgesetzt wurden.
Verbesserungen im Bildungssystem erforderlich
Das derzeitige Bildungssystem ermögliche nicht das gleichwertige Erlernen der Volksgruppensprache. So sei die Zahl der aktiv burgenländischkroatischen Sprechenden in den letzten Jahrzehnten dramatisch gesunken.
Der Kulturverein setzt sich unter anderem für eine Verbesserung des Bildungsangebotes in der jeweiligen Minderheitensprache vom Kindergarten über Volksschule bis hin zum Ende der Sekundarstufe II ein, und zwar nicht nur im Burgenland, sondern auch für die in Wien lebenden Burgenlandkroaten.
Zu wenige Formulare und kein E-Government auf kroatisch
Was das Recht auf die kroatische Amtssprache und zweisprachige Topografie anbelangt, gibt es laut Kulturverein kein durchgängiges zweisprachiges Formularwesen, auch im Bereich des E-Governments bleibt die kroatische Sprache unberücksichtigt.
Nur mit den in der Denkschrift angeführten Empfehlungen könne laut Kroatischem Kulturverein gewährleistet werden, dass es die österreichischen Volksgruppen auch noch zum 80. Geburtstag des Staatsvertrages gebe.