OFFIZIELLES STAATSVERTRAGSGEMAELDE
Slika potpisanje Državnoga ugovora
APA/Günther R. Artinger
APA/Günther R. Artinger
Minderheitenpolitik

HKD-Denkschrift zum Staatsvertrag

Anlässlich des 65. Jahrestages der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages in Wien veröffentlichte der Kroatische Kulturverein im Burgenland (HKD) eine Denkschrift. In dieser befasst er sich mit dem Artikel 7 des Staatsvertrages.

Der Kulturverein kritisiert, dass die im Artikel 7 verankerten Rechte der österreichischen Volksgruppen nicht im erforderlichen Maße umgesetzt wurden.

Stanko Horvat
ORF
Stanko Horvath, Obmann des Kroatischen Kulturvereines im Burgenland

Verbesserungen im Bildungssystem erforderlich

Das derzeitige Bildungssystem ermögliche nicht das gleichwertige Erlernen der Volksgruppensprache. So sei die Zahl der aktiv burgenländischkroatischen Sprechenden in den letzten Jahrzehnten dramatisch gesunken.

Der Kulturverein setzt sich unter anderem für eine Verbesserung des Bildungsangebotes in der jeweiligen Minderheitensprache vom Kindergarten über Volksschule bis hin zum Ende der Sekundarstufe II ein, und zwar nicht nur im Burgenland, sondern auch für die in Wien lebenden Burgenlandkroaten.

Österreichisches Exemplar des Staatsvertrages
Barbara Gindl/APA
Der Staatsvertrag wurde am 15. Mai 1955 in Wien unterschrieben.

Zu wenige Formulare und kein E-Government auf kroatisch

Was das Recht auf die kroatische Amtssprache und zweisprachige Topografie anbelangt, gibt es laut Kulturverein kein durchgängiges zweisprachiges Formularwesen, auch im Bereich des E-Governments bleibt die kroatische Sprache unberücksichtigt.

Nur mit den in der Denkschrift angeführten Empfehlungen könne laut Kroatischem Kulturverein gewährleistet werden, dass es die österreichischen Volksgruppen auch noch zum 80. Geburtstag des Staatsvertrages gebe.