Auf Seite 13 des Regierungsübereinkommens sind die Pläne der neuen Bunderegierung die Volksgruppen in Österreich betreffend wie folgt festgelegt:
Neukodifikation der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu Volksgruppen (u.a. Bekenntnis zu Minderheitenschulwesen, Minderheitensprachen und Topographie)
Volksgruppenförderung
- Bekenntnis zur zeitnahen Erhöhung der Volksgruppenförderung und Absicherung der Medienförderung durch einen eigenen Budgetansatz (ein Publikationsorgan je Volksgruppe)
- Der Bund bekennt sich zu Gesprächen mit den Ländern und Gemeinden mit dem Ziel, die nötigen Finanzierungsmittel wirkungsorientiert (Qualitätssicherung in der Bildungsgruppe) gemeinschaftlich bereitzustellen, damit die Errichtung, Erhaltung und Förderung zwei- und mehrsprachiger Kindergärten der Volksgruppen sowie sonstiger frühkindlicher Betreuungsangebote gewährlesitet ist.
Bekenntnis zur stärkeren Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF
- Sicherstellung der Radioprogramme in Volksgruppensprachen
- Verstärkte Berücksichtigung der Volksgruppen entsprechend den öffentlich-rechtilchen Verpflichtungen des ORF
- Erweiterung der Fernsehprogrammfläche auf das Programm ORF III
- Berücksichtigung der Sprachen der anerkannten Volksgruppen
Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Volksgruppenvertretungen zur Prüfung einer Modernisierung der Volksgruppenvertretung
Volksgruppensprachen im virtuellen Raum
- Amtssprache im virtuellen Raum
• Finanzamt
• Gemeinde-Websites und Online-Dienste der Gemeinden (kann über FA kommen)
Zweisprachige Bezirksgerichtsbarkeit der Volksgruppen
- Absicherung der zweisprachigen Bezirksgerichtsbarkeit im Siedlungsgebiet; bei Zusammenlegungen von Bezirksgerichten im zweisprachigen Gebiet ist sicherzustellen, dass in den Volksgruppensprachen ein gleichberechtigter und leistungsfähiger Teil der österreichischen Justiz bleibt
Prüfung der Annerkung der jenischen Volksgruppe