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APA/Hans Klaus Techt
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Politik

Volksgruppen im Regierungsprogramm

Am Donnerstag haben die Parteichefs von ÖVP und Grünen ihr gemeinsames Regierungsprogramm präsentiert. Auf mehr als 300 Seiten skizzieren die künftigen Regierungsparteien darin ihre Vorhaben für die kommenden fünf Jahre. Dabei haben sie auch konkrete Pläne zur Förderung der Volksgruppen.

Auf Seite 13 des Regierungsübereinkommens sind die Pläne der neuen Bunderegierung die Volksgruppen in Österreich betreffend wie folgt festgelegt:

Neukodifikation der verfassungsrechtli­chen Bestimmungen zu Volksgruppen (u.a. Bekenntnis zu Minderheitenschulwesen, Minderheitensprachen und Topographie)

Volksgruppenförderung

  • Bekenntnis zur zeitnahen Erhöhung der Volksgruppenförderung und Absicherung der Medienförderung durch einen eigenen Budgetansatz (ein Publikationsorgan je Volksgruppe)
  • Der Bund bekennt sich zu Gesprächen mit den Ländern und Gemeinden mit dem Ziel, die nötigen Finanzierungsmittel wir­kungsorientiert (Qualitätssicherung in der Bildungsgruppe) gemeinschaftlich bereit­zustellen, damit die Errichtung, Erhaltung und Förderung zwei- und mehrsprachiger Kindergärten der Volksgruppen sowie sonstiger frühkindlicher Betreuungsange­bote gewährlesitet ist.

Bekenntnis zur stärkeren Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF

  • Sicherstellung der Radioprogramme in Volksgruppensprachen
  • Verstärkte Berücksichtigung der Volksgruppen entsprechend den öffentlich-rechtilchen Verpflichtungen des ORF
  • Erweiterung der Fernsehprogrammfläche auf das Programm ORF III
  • Berücksichtigung der Sprachen der aner­kannten Volksgruppen

Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Ein­beziehung der Volksgruppenvertretungen zur Prüfung einer Modernisierung der Volksgruppenvertretung

Volksgruppensprachen im virtuellen Raum

  • Amtssprache im virtuellen Raum

• Finanzamt

• Gemeinde-Websites und Online-Dienste der Gemeinden (kann über FA kommen)

Zweisprachige Bezirksgerichtsbarkeit der Volksgruppen

  • Absicherung der zweisprachigen Bezirks­gerichtsbarkeit im Siedlungsgebiet; bei Zusammenlegungen von Bezirksgerichten im zweisprachigen Gebiet ist sicherzustel­len, dass in den Volksgruppensprachen ein gleichberechtigter und leistungsfähi­ger Teil der österreichischen Justiz bleibt

Prüfung der Annerkung der jenischen Volksgruppe