4,1 Millionen Menschen haben laut Eurostat mit Stand 31. Juli 2023 Schutz und Unterstützung in der EU gefunden. Die EU werde der Ukraine so lange beistehen, wie es nötig sei, bekräftigte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde.
Die EU hatte im März 2022, kurz nach Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, eine Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Diesen Notfallmechanismus kann Brüssel bei einem außergewöhnlichen Massenzustrom einsetzen. Vertriebene erhalten so rasch und unbürokratisch den Schutzstatus. Der Mechanismus galt ursprünglich für ein Jahr, wurde aber bereits bis 4. März 2024 verlängert.
Verlängerung notwendig und angemessen
Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb eine weitere Verlängerung notwendig und angemessen sei. Die Richtlinie ermöglicht die Inanspruchnahme bestimmter Rechte in der EU, darunter das Recht auf Aufenthalt, Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie soll auch dazu beitragen, eine Überlastung der nationalen Asylsysteme zu verhindern, und den Staaten helfen, die Einreise der Menschen besser zu steuern. Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Rat angenommen werden.