Es sei an der Zeit, strafrechtliche Sanktionen für einvernehmliche Sexarbeit für Erwachsene aufzuheben, wurde heute anlässlich des Internationalen Hurentages betont. Derzeit werde „massiv versucht“, Sexarbeit zu kriminalisieren und Sexarbeitende ausschließlich als Opfer von Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang darzustellen, hieß es in einer Presseaussendung. Das seien aber „zwei paar Schuhe“, wie Maria Hortner vom Verein LEFÖ im „Ö1 Mittagsjournal“ darlegte. Bei Menschenhandel handle es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand, aber nicht um Sexarbeit.
Sexarbeit als legitime Form der Arbeit anerkennen
Für „Pro Sex Work“ führen einseitige Betrachtungsweisen, die Sexarbeitende in eine vermeintliche Opferrolle drängen, zu „Missachtung und Ignoranz gegenüber den Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind“ und in weiterer Folge zu Diskriminierung und Stigmatisierung. Stattdessen sollte es in diesem Beruf Tätigen möglich gemacht werden, „offen und sicher zu arbeiten“. Dies würde Sexarbeitende stärken, ihre Rechte und Sicherheit verbessern und es ihnen erleichtern, Missbrauch und Zwangssituationen zu melden: „Es gilt, Sexarbeit als eine legitime Form der Arbeit anzuerkennen – mit der Gewährung der gleichen Rechte und des gleichen Schutzes wie sie Beschäftigten in anderen Professionen zusteht.“
Amnesty gegen verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert in diesem Zusammenhang die verpflichtende Gesundenuntersuchung, der sich die 7.000 in Österreich registrierten Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter unterziehen müssen. Diese Untersuchung stelle einen „Eingriff in die Privatsphäre und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Sexarbeiterinnen und -arbeiter dar“, erklärte die Amnesty-Expertin Katharina Kirchberger im „Ö1 Mittagsjournal“. Daher sind „aus menschenrechtlicher Sicht solche Test nicht zu befürworten“, sagte Kirchberger.