Ein Hinweisschild " Barrierefreier Eingang" mit einem Kind in einem Rollstuhl vor einer Schule in Wien. (19.5.2021)
HARALD SCHNEIDER / APA / picturedesk.com
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Gericht

Recht auf persönliche Assistenz für SchülerInnen mit Behinderung

Mehrere Gruppen ziehen derzeit für mehr Rechte für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vor Gericht. Weil es für diese keinen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr gibt, haben betroffene Familien die Republik geklagt.

Gestern wurde eine Petition für das Recht auf Bildung bis 18 mit 35.000 Unterschriften im Nationalrat eingereicht. Außerdem läuft eine Klage des Klagsverbands gegen das Bildungsministerium, damit Schülerinnen und Schüler mit Behinderung Unterstützung für den Schulbesuch bekommen.

Bildungsbrüche & schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt

„Derzeit ist das nicht der Fall, und das ist diskriminierend“, betonte die Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer in einer Aussendung. „In der Beratung erleben wir immer wieder, dass Kinder keine persönliche Assistenz erhalten, und daher keine Bundesschule, zum Beispiel ein Gymnasium, besuchen können“, wurde Sonja Tollinger vom Verein Integration Tirol zitiert. Das führe zu Bildungsbrüchen und schlechteren Chancen am Arbeitsmarkt. Für Eltern, betroffene Kinder und ihre Mitschüler sei die Situation „schlicht unerträglich“.

Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention

Für Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, ist die Verbandsklage „leider notwendiger Schritt um dem Recht auf Bildung zum Durchbruch zu verhelfen“. Letztlich gehe es auch darum, die von Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention endlich umzusetzen. Die Verbandsklage des Klagsverbands wird neben BIZEPS und Integration Tirol auch vom Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich und Selbstbestimmt Leben Innsbruck unterstützt.