Davon wurden bisher 11.105 Anträge positiv beschieden. Hinzu kommen 4.404 Entscheidungen, die den Antragstellerinnen und Antragstellern einen subsidiären Schutz gewähren, sowie 2.093 „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“, also die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels. Subsidiären Schutz erhalten Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird.
59.908 Anträge abgelehnt
Abgelehnt wurden von Jänner bis Ende Oktober 59.908 Anträge. Das sind über 66 Prozent aller bisher im Jahr 2022 gestellten Anträge. Weitere 27.597 Personen, die in der Vergangenheit einen Antrag gestellt hatten, haben sich dem Verfahren entzogen, also haben Österreich in diesen zehn Monaten freiwillig verlassen.
Weiterreise in andere Länder
Die Zahl der Asylanträge übertrifft heuer auch die Gesamtzahl aus dem Jahr der großen Migrationsbewegungen 2015, als 88.340 Anträge gestellt wurden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass heuer vergleichsweise viel weniger Menschen in der Grundversorgung sind. Das legt nahe, dass sie nach Stellen des Asylantrags beim Aufgriff durch die Polizei, in die eigentlichen Zielländer, z.B. Frankreich, Italien und Großbritannien weiterreisen. 2021 wurden über das ganze Jahr insgesamt knapp 40.000 Anträge gestellt.
„De facto chancenlose“ Anträge
Die meisten Asylanträge im Oktober stellten Personen aus Afghanistan (4.123), gefolgt von Indien (3.479), Syrien (3.424), Tunesien (2.462) und Marokko (1.455). Das Innenministerium betonte dazu, dass Asylanträge von Menschen aus Indien und Tunesien de facto chancenlos sind: Heuer gab es nur fünf Schutzgewährungen für Tunesier. Vergleicht man mit dem Vorjahr fällt der Unterschied bei Personen aus Indien und Tunesien stark auf. Denn im Gesamtjahr 2021 wurden bloß 949 Anträge von Menschen aus Indien gestellt und 527 aus Tunesien. Prinzipiell nicht in der Asylstatistik enthalten sind die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine. Sie fallen unter die EU-Richtlinie „Temporärer Schutz“.
Rund 91.500 Personen in Grundversorgung
Mit Ende Oktober befanden sich laut Innenministerium rund 91.575 Personen in Grundversorgung, davon rund 56.500 Vertriebene aus der Ukraine. Gefolgt von Asylwerberinnen und Asylwerbern aus Syrien (15.715 Personen), Afghanistan (5.427), dem Irak (2.654) und aus Somalia (2.308). Rund 2.100 der in der Grundversorgung befindlichen Personen sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Serbien will Visaregeln an EU anpassen
Wie schon im Vormonat verwies das Innenressort darauf, dass ein Großteil der Anträge von Menschen gestellt werde, „die aus wirtschaftlichen Gründen illegal einreisen und damit praktisch keine Chance auf Asyl haben“. Etwa 40 Prozent der irregulären Migrantinnen und Migranten reisen demnach visafrei nach Serbien ein und werden von Schleppern in die EU gebracht. „Hier hat Serbien angekündigt, seine Visaregeln an jene der EU anzugleichen.“ So brauchen Tunesier seit gestern ein Visum für Serbien, so das Innenministerium. Weitere Nationen wie Indien sollen bis Jahresende folgen.