Kind beim Schreiben in der Klasse (13.2.2021)
DAMIEN MEYER / AFP / picturedesk.com
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Bildungsministerium

Mehr Deutschförderung in Volksschulen

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) baut die Deutschförderung an den Schulen aus. So sollen Volksschülerinnen und Volksschüler auch dann noch Deutschförderung erhalten können, wenn sie nicht mehr Deutschförderklassen oder -kursen zugewiesen sind.

Außerdem werden „Übergangslehrgänge“ eingerichtet, in denen ukrainische Schülerinnen und Schüler nach Ende der Schulpflicht Deutsch lernen können, um leichter in Schulsystem und Berufswelt Fuß zu fassen. Auch in der Sommerschule soll es Förderangebote geben.

Aktuell 32.000 SchülerInnen „außerordentlich“

Aktuell gibt es rund 32.000 Kinder und Jugendliche, die laut den MIKA-D-Sprachtests dem Unterricht wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht folgen können und deshalb als außerordentliche (a.o.) Schüler geführt werden. Sie bekommen für maximal zwei Jahre spezielle Deutschförderung und werden in ihrer Zeit als außerordentliche Schüler nur in jenen Fächern benotet, in denen sie eine positive Note erhalten können. Seit 2018/19 sollen solche Schülerinnen und Schüler grundsätzlich separate Deutschförderklassen besuchen. Diese werden allerdings erst ab acht Schülerinnen bzw. Schülern pro Standort eingerichtet und sind nur für Kinder der ersten Schulstufe bzw. gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger vorgesehen, fast zwei Drittel der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler wurden deshalb zuletzt in integrativen Deutschförderkursen unterrichtet.

Angebot auch noch nach Ablauf von zwei Jahren

Ist die maximale Dauer von zwei Jahren abgelaufen, verlieren die Schülerinnen und Schüler den außerordentlichen Status und sind damit bisher auch um die Deutschförderung umgefallen. Künftig wird der Bund allerdings auch dieser Gruppe an den Volksschulen ein Angebot machen, kündigte Polaschek heute bei einer Pressekonferenz an. Wie viele Schülerinnen und Schüler dieses Zusatzangebot voraussichtlich nutzen werden, könne man derzeit noch nicht abschätzen.

Förderung und Entfaltung von Potenzial

Gedacht ist das Angebot einerseits für jene, denen zwei Jahre Sprachförderung nicht reichen – und das seien angesichts des durch Corona eingeschränkten Kindergarten- und Schulbetriebs zuletzt mehr gewesen als in früheren Jahren, so Grünen-Bildungssprecherin Sibylle Hamann. Nachdem Sprachenlernen ein Prozess von drei bis sieben Jahren sei, helfe zusätzliche Förderung aber andererseits auch jenen Schülerinnen und Schülern bei der Entfaltung ihres Potenzials, die dem Unterricht nach dem Wechsel in den ordentlichen Status grundsätzlich folgen können. Diese Weiterförderung auch für ordentliche Schülerinnen und Schüler habe man sich bereits im Regierungsprogramm vorgenommen.

Anteil außerordentlicher SchülerInnen wesentlich

Erhoben wird der Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern, die in den ordentlichen Status wechseln, durch MIKA-D und kontinuierliche Sprachstandsbeobachtung durch Schulleitung und Klassenlehrer. Die Bildungsdirektion entscheidet dann je nach Bedarf darüber, wo es Förderung gibt und wie viele Stunden sie umfasst. Ab 2022 sind für die Fördermaßnahme im Bundesfinanzrahmen 4,5 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen, die Vergabe der Planstellen erfolgt auf Basis des Anteils an außerordentlichen Volksschülerinnen und Volksschülern im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder. Hamann geht davon aus, dass es das Angebot vor allem in Ballungsräumen geben wird.

Angebot von „Übergangslehrgänge“ an AHS und BMHS

Als weitere Maßnahme werden seit Ende Mai für ukrainische Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr schulpflichtig sind, wieder die schon nach der Fluchtbewegung von 2015 und 2016 eingeführten „Übergangslehrgänge“ an AHS und BMHS (berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) angeboten. Damit sollen Jugendliche über 15, die für den Einstieg in ein Gymnasium oder eine BMHS bzw. in einen Beruf ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, Unterstützung erhalten – und zwar auch über die Sommerferien, wie Polaschek betonte. Geplant sind Gruppen von 12 bis 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zwischen vier und sechs Wochen intensive Deutschförderung erhalten. Die Kurse können Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen von Nebentätigkeiten anbieten, es soll über freie Dienstverträge aber auch externes Personal eingesetzt werden. Vorgesehen sind 27 Wochenstunden Unterricht, der überwiegende Teil für Deutsch.

Sommerschule als wichtige Fördermaßnahme

Auch die Sommerschulen seien eine wichtige Fördermaßnahme für diese Gruppe. Dass man wie in den vergangenen Jahren wieder Probleme dabei haben könnte, genug Personal für die Sommerschule zu finden, befürchtet Polaschek auf Nachfrage nicht. Schließlich habe man bereits zusätzliche finanzielle Anreize sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch Lehramtsstudierende geschaffen.

11.000 ukrainische Geflüchtete im Schulsystem

Aktuell sind insgesamt 11.000 Flüchtlinge aus der Ukraine im österreichischen Schulsystem angekommen, berichtete Flüchtlingskoordinator Michael Takacs und sprach in diesem Zusammenhang von einer „beachtlichen Leistung“. Dass das Ministerium bei der Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen eigenen Deutschförderklassen den Vorzug gibt, obwohl diese unter Expertinnen und Experten durchaus umstritten sind, verteidigte Polaschek auf Nachfrage. Nachdem ukrainische Flüchtlinge als Quereinsteiger unter dem Jahr kämen, brauche es für sie auch ein spezielles Angebot. Grünen-Bildungssprecherin Hamann verwies darauf, dass die separaten Deutschförderklassen gerade generell evaluiert und dann auch entsprechend weiter verbessert würden.