Deutschland-Syrien

Lebenslange Haft in Prozess um Staatsfolter in Syrien

Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) den Angeklagten heute zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 58-jährigen Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte schuldig.

Der Beschuldigte war laut Anklage früher Mitarbeiter des Geheimdiensts des syrischen Machthabers Bashar al-Assad und soll ein Gefängnis geleitet haben.

„Historisches Signal“ gegen Straflosigkeit

Menschenrechtler würdigten das Urteil als bahnbrechend. „Das ist wirklich historisch“, sagte der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bei einer Pressekonferenz heute im schweizerischen Genf. Der Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, Markus N. Beeko, erklärte in Berlin, das Urteil sei ein „historisches Signal im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit“. Weitere Prozesse in Deutschland und anderen Staaten müssten nun folgen. Das European Centre for Constitutional and Human Rights erklärte, der Koblenzer Staatsfolter-Prozess habe gezeigt, was die internationale Strafjustiz nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip „bei allen Defiziten“ leisten könne. Das Urteil schaffe eine „solide Basis“ für andere Strafverfolger.

Militärischer Befehlshaber in Al-Khatib-Gefängnis

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft, die in dem Prozess die Anklage führte, hatte der Angeklagte früher im berüchtigten Al-Khatib-Gefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus als militärischer Befehlshaber gewirkt. Unter seinem Kommando waren demnach zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4.000 Häftlinge mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein. Viele Gefangenen starben durch die Misshandlungen.

Anerkennung für ZeugInnen

In der Urteilsbegründung heute zollte der Vorsitzende Richter den überlebenden Opfern, von denen knapp 80 in dem rund zweijährigen Verfahren als Zeuginnen und Zeugen ausgesagt hatten, Anerkennung. Sie hätten teilweise trotz großer Furcht vor dem syrischen Regime ausgesagt. Sie hätten dies getan, obwohl sie um sich selbst oder ihre Familien gesorgt hätten. „Dafür gilt ihnen mein ganzer Respekt.“

Angeklagte wusste von Ausmaß der Folter

Das Urteil in dem weltweit beachteten Prozess entsprach dabei weitgehend der Forderung der Anklage. Die Verteidigung von R. hatte einen Freispruch gefordert. Nach ihrer Darstellung war der Angeklagte für Folterungen in Al-Khatib nicht verantwortlich. Die Bundesanwaltschaft hielt dem in ihrem Plädoyer entgegen, dass R. als militärischer Befehlshaber die Vernehmungsbeamten und Gefängniswärter zum Dienst in der Haftanstalt eingeteilt und ihre Arbeitsabläufe bestimmt. Er habe auch über das Ausmaß der Folter Bescheid gewusst. Die Misshandlungen hätten dabei dazu gedient, Geständnisse zu erzwingen und Informationen zu erlangen.

Weitere Verurteilung

In dem im April 2020 gestarteten Prozess war auch ein zweiter Mann angeklagt, der als Untergebener von R. an den Folterungen beteiligt war. Ihn verurteilte das Koblenzer Gericht bereits vor fast einem Jahr im Februar 2021 in einem abgetrennten Verfahren wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geflüchtete frühere Opfer erkannten Peiniger

Ins Rollen waren die Ermittlungen und der Prozess gegen die zwei Männer gekommen, weil nach Deutschland geflüchtete frühere Opfer ihre mutmaßlichen Peiniger wiedererkannt hatten. Die Beschuldigten wurden dann im rheinland-pfälzischen Zweibrücken sowie in Berlin festgenommen. Dass der Prozess in Deutschland stattfindet, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben.

Weiterer Prozess in Koblenz

Während der Prozess in Koblenz vor dem Ende steht, beginnt am 19. Jänner vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine weitere Verhandlung zu staatlicher Folter und Mord in Syrien. Angeklagt ist ein syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er soll Gefangene gefoltert und einen von ihnen vorsätzlich getötet haben.