Menschen werden vom Hafen Mytilene auf der griechischen Insel Lesbos in die Türkei abgeschoben (4.4.2016)
ARIS MESSINIS / AFP / picturedesk.com
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EU-Rechnungshof

Mängel bei EU-Rückkehrabkommen

Die Europäische Union arbeitet bei der Rückführung von Migrantinnen und Migranten „nicht effizient genug“ mit Drittstaaten zusammen. Zu diesem Schluss kam der EU-Rechnungshof in einem heute veröffentlichten Bericht.

Darin stellte er auch „nur begrenzte Fortschritte“ beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen zwischen 2015 und 2020 fest. EU-Maßnahmen zur Sicherstellung der tatsächlichen Umsetzung der Rückübernahmeverpflichtungen seitens der Drittstaaten seien zudem „nicht straff genug“.

Ein Drittel kehrt in Drittland zurück

Seit 2008 werden jedes Jahr durchschnittlich eine halbe Million Menschen aufgefordert, die EU zu verlassen, weil sie irregulär in die EU eingereist sind oder sich dort irregulär aufhalten, wie der Rechnungshof in einer Aussendung darlegte. Allerdings kehrten jedoch nur ein Drittel von ihnen tatsächlich in ein Drittland zurück. Die Quote sinkt auf unter 20 Prozent bei der Rückkehr nach Asien oder Afrika.

Migration aus Drittländern in 2014-2018

Die zehn Drittländer mit den meisten nicht-zurückgekehrten irregulären Migrantinnen und Migranten im Zeitraum 2014-2018 waren laut Eurostat-Daten Afghanistan, Marokko, Pakistan, Irak, Algerien, Nigeria, Tunesien, Indien, Bangladesch und Guinea. Der Rechnungshof berücksichtige in seiner Analyse Syrien nicht, da die EU seit Beginn des Bürgerkriegs die Zusammenarbeit mit den Behörden aussetzte.

"Drittstaatsangehörigen-Klausel“ abgelehnt

Länder außerhalb der EU lehnen der Studie zufolge vor allem die "Drittstaatsangehörigen-Klausel“ ab, wonach sie dazu verpflichtet wären, Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten zurückzunehmen, weil diese sich vor der Einreise in der EU auf ihrem Staatsgebiet aufhielten. Der EU-Rechnungshof stellte für den Zeitraum 2015-2020 fest, dass nicht rechtsverbindliche Rückübernahmeabkommen erfolgreicher verlaufen würden, da deren Inhalt flexibler zu handhaben sei und sich leichter anpassen lasse.

„Mangel an Synergien“

Ein weiterer „Schwachpunkt“, heißt es in der Aussendung, sei der „Mangel an Synergien“ innerhalb der EU selbst. Wichtige Mitgliedstaaten seien nicht immer einbezogen worden, kritisierte der EU-Rechnungshof. Zudem würden manche Drittstaaten keinen zusätzlichen Nutzen in einem Rückübernahmeabkommen mit der EU vor allem gegenüber großzügigen bilateralen Abkommen sehen.

EU-Visapolitik wirksam

Die Schaffung von Anreizen für Drittländer zur Umsetzung ihrer Rückübernahmeverpflichtungen bewertete der EU-Rechnungshof als unzureichend. Die EU-Kommission besitze viele Möglichkeiten wie etwa die finanziellen Hilfen für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA), letztlich habe sich aber nur die EU-Visapolitik als wirkungsvoller Hebel erwiesen.

Kritik an nicht gemeinsamer Migrationspaket

Das derzeitige EU-Rückkehrsystem sei „in hohem Maße ineffizient und bewirkt daher das Gegenteil dessen, was es eigentlich soll: Statt abzuschrecken, leistet es illegaler Migration Vorschub“, so Leo Brincat, der für die Prüfung zuständige Rechnungshofbeamte. Er kritisierte, dass sich die EU-Staaten rund fünf Jahre nach der Migrationskrise noch immer nicht auf ein gemeinsames Migrationspaket einigen konnten. Auch sei die Datenlage der EU zu Rückführungen unvollständig.