Staatsbürgerschaft

Jabloner fordert Änderung bei Naziopfer-Wiedereinbürgerung

Eine eng formulierte Regelung schließe viele Angehörige von Naziopfern vom Staatsbürgerschaftsangebot auf Wiedereinbürgerung aus. Beim Einbürgerungsangebot an NS-Opfernachfahren kranke es wirklich.

Dies sagt der Restitutionsexperte, Ex-Vizekanzler und Ex-Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, dem „Standard“. Er fordert eine Änderungsinitiative. Die Sache müsse vor Höchstgerichten bekämpft werden, so die Regierung nicht selbst eine Initiative setze.

Emigration oder Flucht als Bedingung

Die Regelung sieht laut der Zeitung nämlich eine Emigration oder Flucht als Bedingung für das Wiederlangen des österreichischen Passes vor. Die Antragsteller, oder bei Angehörigen der Vorfahre oder die Vorfahrin, müssten die österreichische Staatsbürgerschaft, jene eines „Nachfolgestaates der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie“ besessen oder aber staatenlos gewesen sein. Auch ein Hauptwohnsitz im Bundesgebiet sei Voraussetzung.

Ungleichbehandlung von Ausländern untereinander

„Bei der Novelle von Paragraf 58c im Jahr 2019 war man sehr auf Emigranten und deren Nachkommen fixiert“, sagte Jabloner. „Dass es gleichzuhaltende Angehörigenkonstellationen gibt, die ein Recht auf Staatsbürgerschaft bedingen, hat man nicht bedacht.“ Nun bestehe eine Ungleichbehandlung von Ausländern untereinander, sagte Jabloner.

Ausreisebedingung schließt viele Nachfahren aus

Vor allem die Ausreisebedingung schließe viele Nachfahren aus, kritisiert NS-Opfernachfahre Stefan Wedra im „Standard“: „So schaut keine ernst gemeinte Versöhnung aus.“ Er vermutet, dass es noch etliche andere durch die MA 35 abgelehnte Anträge gibt, weil Vorfahren innerhalb der Grenzen des damaligen Deutschen Reichs ermordet oder aber weil sie vor der Tötung deportiert worden sind. Auch wer in ein Konzentrationslager im besetzten Osten kam, habe sich dorthin nicht „begeben“, sondern sei zwangsweise hingebracht worden.