Operation „Luxor“

Hausdurchsuchungen waren teilweise rechtswidrig

Die Razzia im Zuge der Operation „Luxor“ samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig.

Das Oberlandesgericht Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt.

Verdachtslage nicht ausreichend

Sie sprach von neun Beschwerdeführern, denen allen recht gegeben worden sei. „Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen“, sagte sie zur APA. Sie erklärte, dass nach Ansicht des OLG die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen sei. Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall „Luxor“, die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber.

Laufende weitere Ermittlungen

Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist die Entscheidung des OLG laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht offiziell eingelangt, weshalb man den Inhalt noch nicht im Detail überprüft habe. Es handle sich aber um „verschiedene Rechtsauffassungen, die zu akzeptieren sind“. Inhaltlich wolle man das nicht weiter kommentieren. Er betonte, dass die vorliegende Entscheidung aufgrund der Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen entstanden sei. Das ändere nun nichts an den laufenden weiteren Ermittlungen, die jedenfalls weitergeführt würden.

Operation „Luxor“

Eine Woche nach dem Anschlag in Wien hatten im November 2020 Razzien gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen 70 Beschuldigte. Bei der Operation „Luxor“ ging es um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.