Das Engagement der großen NGOs, von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen speziell für geflüchtete Menschen müsse stärker gewürdigt werden. Denn ohne sie würde Österreich seine Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag nicht erfüllen, betonten Konrad und Maier in einer Aussendung.
Menschenrechte und Grundrechte sichern
Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags am 15. Mai 1955 habe sich Österreich nämlich verpflichtet, für alle „unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen“ (Artikel 6) die Menschenrechte und die Grundrechte zu sichern. Der Einsatz für Menschenrechte und Grundfreiheiten gerade für geflüchtete Menschen wurde und werde aber wesentlich durch die Zivilgesellschaft getragen, stellten die ehemaligen Flüchtlingskoordinatoren der Regierung fest.
Kritik an Politik wegen Umgang mit Geflüchteten
Sie brachten einmal mehr Kritik an, was den Umgang mit Menschen, „die flüchten mussten und alleine oder mit ihren Familien hier in Österreich einen Neuanfang wagen“ betrifft: Die Verantwortung der Republik für Menschenrechte und Grundfreiheiten mit Blick auf diese Menschen „findet in den Wortmeldungen von Verantwortlichen in der Politik zu wenig bis kaum eine Berücksichtigung“. Aber Österreich habe eine starke Zivilgesellschaft, die „Großartiges für das Miteinander der Menschen in unserem Land leistet“, so Konrad und Maier.