Das KZ Auschwitz-Birkenau aufgenommen am Freitag, 12. Oktober 2018. Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau am Staatsgebiet des heutigen Polen war das größte Vernichtungslager des NS-Regimes. Mehr als 1,1 Millionen Menschen verloren dort ihr Leben, rund 900.000 wurden vergast, die übrigen starben an Krankheiten, Hunger, Misshandlungen oder bei medizinischen Versuchen.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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60 Jahre Eichmann-Prozess

Mahnung zur Verfolgung von Völkermördern

60 Jahre nach dem Beginn des Prozesses in Israel gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann hat das Internationale Auschwitz Komitee die Bedeutung des Verfahrens für die Überlebenden des Massenmords an den europäischen Juden gewürdigt.

Der Prozess sei für sie auch ein ungeheuer wichtiges Signal gewesen, dass für Nazi-Mörder kein Versteck in dieser Welt sicher war, erklärte heute Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner. Der SS-Obersturmbannführer Eichmann hatte während der NS-Zeit Millionen Juden in Vernichtungslager deportieren lassen. Nach dem Krieg konnte der ehemalige Leiter des Judenreferats im Reichssicherheitshauptamt zunächst nach Argentinien fliehen. Im Mai 1960 überwältigten ihn jedoch israelische Agenten und entführten ihn in den jüdischen Staat, um ihn dort vor Gericht zu stellen.

Darf kein Entkommen für Völkermörder geben

„Endlich sahen sie Eichmann auf der Anklagebank eines ordentliches Gerichtes und sie konnten vor diesem Gericht und vor den Augen der Welt bezeugen, welche Verbrechen in den deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagern geschehen waren“, so Heubner. Zur Rolle der Behörden und der Justiz in Deutschland erklärte Heubner: „Bis heute ist den Überlebenden auch bewusst, dass staatlichen Stellen in Deutschland lange vor dem Jerusalemer Prozess bekannt war, wohin Eichmann und andere NS-Täter entkommen waren. Ein Interesse, ihn nach Deutschland ausliefern zu lassen und dort vor Gericht zu stellen, bestand nicht.“ Weiter erklärte Heubner: „Umso dankbarer sind die Überlebenden bis heute für diesen Prozess in Jerusalem, der für sie immer noch als Erinnerung daran gilt, dass es auch in Zukunft für Völkermörder kein Entkommen geben darf und dass die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen gerade in Deutschland fortgesetzt werden muss.“

Prozess endete mit Todesurteil

Der weltweit aufsehenerregende Prozess gegen Eichmann dauerte nach dem Auftakt am 11. April 1961 acht Monate und endete mit dem Todesurteil. Der Prozess gilt als ein zentraler Auslöser der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.