Ein Asylwerber liegt in seinem Bett aufgenommen, im Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen. (9.7.2015)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Coronavirus

Betretungsverbot für Erstaufnahmezentrum

Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat gestern ein Betretungsverbot für das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen erlassen. Auslöser waren zwei bestätigte Coronavirus-Fälle in der Betreuungsstelle.

Dies teilte der Landespressedienst in einer Aussendung mit. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 13. April. Auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes ist nunmehr das Betreten und Verlassen des Erstaufnahmezentrums untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind Einsatzkräfte sowie Personengruppen, die für die Betreuung und Versorgung unabdingbar sind. Das Ziel sei, „einer weiteren Verbreitung des Coronavirus innerhalb und außerhalb der Betreuungsstelle effektiv entgegenzutreten“, wurde in der Aussendung betont.

Psychologische Betreuung für Geflüchtete

„Für mich ist es nur logisch, dass hier gleich vorgegangen wird wie in anderen großen Einrichtungen, wo viele Menschen zusammen kommen“, befand Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ) in einer Reaktion. Wichtig sei, dass für eine „dementsprechende psychologische Betreuung für die Flüchtenden in dieser Situation“ gesorgt werde.