Illustration zum Thema Erntehelfer / Spargelernte / Spargel. Im Bild: Erntehelfer bei der Spargelernte. (10.4.2019)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
Coronavirus

Auch Asylwerber können als Erntehelfer arbeiten

In Österreich werden derzeit tausende Erntehelfer gesucht, da Arbeitskräfte aus Osteuropa durch die Coronavirus-bedingten Grenzschließungen wohl großteils ausfallen.

Auch Asylwerber können im Rahmen der Saisonkontingente als Erntehelfer arbeiten. Sie benötigen dafür eine Beschäftigungsbewilligung. Für Asylwerber ist die Arbeit als Saisonnier eine der wenigen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten in Österreich. EU-Bürger brauchen keine Arbeitsgenehmigung, ausgenommen sind Kroaten, für die sich der österreichische Arbeitsmarkt Mitte 2020 öffnen soll.

Beschäftigungsbewilligungen für 2020

Laut der für das Jahr 2020 geltenden Verordnung des – damaligen – Arbeits- und Sozialministeriums können maximal 3.165 Beschäftigungsbewilligungen für Personen aus Ländern außerhalb der EU im Bereich Land- und Forstwirtschaft erteilt werden. Darunter sind 119 Plätze für kurze, maximal sechswöchige Ernteeinsätze in der Landwirtschaft. Im Tourismus können laut der Verordnung maximal 1.263 ausländische Arbeitskräfte befristet arbeiten. Saisonarbeitskräfte dürfen innerhalb eines Jahres bis zu sechs Monate in Österreich arbeiten. In Ausnahmefällen ist der Verordnung zufolge in der Land- und Forstwirtschaft eine Verlängerung auf bis zu neun Monate zulässig.