ÖVP-Klubobmann August Wöginger während eines Interviews mit der APA-Austria Presse Agentur in Wien. (20.1.2020)
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
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ÖVP-Klubklausur

Verfassungsänderung für Sicherunhsgaft

ÖVP-Klubobmann August Wöginger geht davon aus, dass die Sicherungshaft mit den Grünen als Koalitionspartner umgesetzt wird.

Freilich wäre dafür eine Änderung im Verfassungsgesetz notwendig, erklärte Wöginger im APA-Interview. Jedoch gehöre diese Lücke im System „unbedingt geschlossen“. Man habe bereits nach dem tragischen Fall eines Dornbirner Beamten, der von einem Asylwerber getötet wurde, darauf hingewiesen, dass es eine verfassungsgesetzliche Änderung brauche. Damals habe er, Wöginger, gemeinsam mit dem ehemaligen FPÖ-Klubchef Walter Rosenkranz alle Fraktionen zu Gesprächen eingeladen, um eine Verfassungsmehrheit zu erreichen.

Bedenken, dass es an der Rechtskonformität scheitern könnte, habe er keine, denn: „Wenn es in 15 anderen Ländern in Europa möglich ist, dann wird es auch in Österreich möglich sein.“ Die Regelung werde freilich die Europäische Menschenrechtskonvention berücksichtigen. Den Gesprächen mit den Grünen will der ÖVP-Klubchef aber nicht vorgreifen, schließlich habe man vereinbart, dass man sich das „in aller Ruhe“ mit Experten und Verfassungsjuristen anschauen werde, erklärte Wöginger im Interview mit der APA anlässlich der heute angesetzten Klubklausur der Volkspartei.

Bei der Klausur in Mauerbach werden die ÖVP-Regierungsmitglieder, allen voran Bundeskanzler Sebastian Kurz, die Abgeordneten über die Details des Regierungsprogramms informieren. „Ich lege Wert darauf, dass die Abgeordneten von Anfang an bestmöglich in die Umsetzung eingebunden sind“, so Wöginger.

Gestern, anlässlich des Prozessbeginns gegen den Asylwerber, der in Dornbirn einen Sozialamtsleiter erstochen hat, betonte auch Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass Personen, die schon ein Gewaltverbrechen begangen haben und eine Drohung aussprechen, künftig in Sicherungshaft genommen werden können, auch wenn die Drohung allgemein formuliert oder nicht gegen eine Einzelperson gerichtet war. „Es gibt keine absolute Sicherheit, aber es gibt sehr wohl die Pflicht der Republik Österreich alles zu tun, dass es ein Maximum an Sicherheit gibt“, so Kurz. Er sehe da eine Gesetzeslücke, die zu schließen sein. „15 andere europäische Länder haben diese Gesetzeslücke bereits geschlossen.“