Themenbild zum Kopftuchverbot in Volksschulen
JIM WATSON / AFP / picturedesk.com
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Kopftuchverbot

IGGÖ hat Beschwerde beim VfGH eingebracht

Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat laut der Tageszeitung „Kurier“ die angekündigte Beschwerde gegen das Kopftuchverbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 ist an Volksschulen „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, verboten. Die Regierung will dies auf bis zu 14-jährige Mädchen ausweiten.

Grundrechte verletzt

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht durch das bereits unter Türkis-Blau beschlossene Verbot in Volksschulen Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt. Der Beschwerde liegen zwei Fälle aus Wien zugrunde.

Acht Fälle bundesweit

Vom Inkrafttreten des Verbots zu Schulbeginn bis Ende November 2019 gab es (laut einem APA-Rundruf damals) bundesweit acht Fälle, in denen Mädchen im Hijab zum Unterricht erschienen – und in allen Fällen lenkten die Eltern in der vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtsbelehrung durch die Schulleitung ein. Tun sie das nicht, müsste die Bildungsdirektion Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat erstatten, und diese könnten eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen.