Ohne Verfassungsänderung wäre eine solche nicht möglich – und selbst mit einer solchen wäre der Spielraum wohl „relativ klein“. Sehr schwierig wäre es, im Gesetz zu klären, was „Gefährlichkeit“ ist, sagte sie gestern in der „ZiB 2“.
Verfassung stehe Haft entgegen
Der Haftgrund müsste in einem Gesetz aber klar definiert werden – und das sei offensichtlich im letzten Jahr, als die türkis-blaue Regierung schon die Sicherungshaft einführen wollte, auch nicht gelungen. Dass es in anderen Staaten eine Präventivhaft gibt, liege daran, dass es die dortige Verfassung erlaube. Die heimische Verfassung stehe einer solche Haft jedoch entgegen – und daran sei Österreich gebunden, auch wenn das EU-Recht oder die Europäische Menschenrechtskonvention mehr zuließen.
Mit Verfassungsänderung unerfreuliche Premiere
Sollte die Verfassung – mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit – geändert werden, wäre das eine unerfreuliche Premiere: Denn dann würde Österreich erstmals seit 1945 den Grundrechtsschutz nicht ausbauen, sondern zurücknehmen, merkte die Verfassungsrechtlerin Magdalena Pöschl, ebenfalls in der „ZiB 2“, an.