Kinder spielen im Notquartier am Salzburger Bahnhof (15.9.2015)
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com
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asylkoordination

Kinderflüchtlingen dieselben Rechte garantieren

Anlässlich 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention kritisiert die asylkoordination österreich die mangelnde Umsetzung und macht auf die rechtliche Lage von Kinderflüchtlingen aufmerksam.

Nach wie vor haben in Österreich nicht alle Kinder die gleichen Rechte, kritisiert die asylkoordination österreich in einer Aussendung. Kinderflüchtlinge seien eine besonders verletzliche Gruppe, die zwar theoretisch alle Rechte der Kinderrechtskonvention genießen, praktisch aber nach wie vor nicht in den vollen Genuss dieser fundamentalen Rechte kommen, betont die Flüchtlingsbetreuungsorganisation. Die Wahrung des Kindeswohls als oberstes Prinzip der Kinderrechte müsse für alle Kinder, unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, gelten. Im Jahr 2018 wurden 55 Prozent der Asylanträge von Minderjährigen gestellt.

(Re)traumatisierende Asylverfahren

In Bezug auf eine kürzlich veröffentlichte Studie betont die asylkoordination, dass das Kindeswohl im Asylverfahren nur unzureichend Beachtung finde. So gebe es bei Behörden oder Gerichten beispielsweise keine Kinderbetreuung, was dazu führe, dass Kinder traumatische Fluchtgeschichten der Eltern mithören müssten. Die Anliegen – vor allem begleiteter Kinder – werden im Verfahren häufig unsichtbar. „Kinder werden kaum als eigenständige Partei, sondern als ‚Anhängsel‘ ihrer Eltern wahrgenommen“, heißt es. Minderjährige Flüchtlinge würden in Österreich nach wie vor weniger Betreuung, Bildung und auch Gesundheitsleistungen als österreichische Kinder erhalten.

Ausnahmlose Anwendung von Kinderrechten

Von der österreichischen Regierung fördert die NGO, dass die Kinderrechte in Österreich für alle Kinder ausnahmslos Anwendung finden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge etwa bedeute dies, dass ihnen ab dem ersten Tag in Österreich eine obsorgeberechtigte Person zur Seite gestellt werde, sie von der Ausbildungspflicht nicht ausgeschlossen werden und das Kindeswohl in allen Asylentscheidungen Berücksichtigung findet.