Illustration zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft" (25.4.2017)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Doppelstaatsbürgerschaft

Anwalt hofft nach EuGH-Spruch auf Lockerung

Der Europäische Gerichtshof hat bereits im März verordnet, dass bei drohender Ausbürgerung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen ist, wenn damit auch der Verlust der Unionsbürgerschaft droht.

Österreich, wo Doppelstaatsbürgerschaften verboten sind, halte sich nicht daran. Deshalb hat der Wiener Anwalt Kazım Yılmaz den Verwaltungsgerichtshof angerufen, wie heute in der Tageszeitung „Die Presse“ berichtet wird. Der Anwalt geht davon aus, dass der VwGH dem EuGH folgt. Damit müsste, meint er, eigentlich auch das Staatsbürgerschaftsgesetz gelockert werden.

Verhältnismäßigkeit in Bezug auf EU-Grundrechtscharta

Das EuGH-Urteil erging in der Causa eines Niederländers, der mit der holländischen auch die EU-Staatsbürgerschaft verloren hätte. Die Richter ordneten an, dass bei jedem Doppelstaatsbürger zu prüfen ist, ob der Verlust eines Passes verhältnismäßig ist, insbesondere mit Blick auf das in der EU-Grundrechtecharta geschützte Recht des Privat- und Familienlebens – und nach Kriterien wie Verwurzelung im jeweiligen Land, Pflege familiärer Bindungen, Berufsausübung, aber auch allfälliger Verdienste um den Staat.

Prüfung in Österreich bisher verweigert

Die Staatsbürgerschaftsbehörden in Österreich würden diese Prüfung bisher dennoch verweigern – und von den Landesverwaltungsgerichten gebe es unterschiedliche Entscheidungen. Manche würden argumentieren, dass der Fall des Niederländers anders gelagert sei. Yilmaz hält das für falsch. Der EuGH habe „eindeutig klargestellt“, dass bei jedem drohenden Verlust einer Staats- und der Unionsbürgerschaft die Verhältnismäßigkeit zu prüfen sei.

Wählerevidenzliste von Austrotürken vor VfGH gebracht

Der Wiener Anwalt Kazım Yılmaz ist Experte im Staatsbürgerschaftsrecht. Er hat auch die Frage einer von der FPÖ vorgelegten angeblichen Wählerevidenzliste mit zehntausenden Namen Austrotürken – von denen einige die österreichische Staatsbürgerschaft verloren – vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Das Höchstgericht hat diese Liste als nicht authentisch erkannt, daraufhin gab es keine neuen Feststellungen bzw. Verfahren mehr.