Stiegenhaus
HERBERT P. OCZERET / APA / picturedesk.com
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Oberösterreich

Korrektur nach Evaluierung der Wohnbeihilfe

Die 2018 verschärfte Wohnbeihilfe in Oberösterreich bekommt eine Korrektur für einen erleichterten Zugang. Dies erfolge nach einer Evaluierung der Wohnbauabteilung des Landes.

Dies bestätigte das Büro des zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Manfred Haimbuchner (FPÖ) einen Bericht in der aktuelen Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten.

Gesetzesänderung voraussichtlich im Herbst

Die Volksanwaltschaft hatte in ihrem jüngsten Bericht die Novelle der oberösterreichischen Wohnbeihilfe als europarechtswidrig eingestuft. Die Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft haben für Haimbuchner keinen „rechtsverbindlichen Charakter“. Inzwischen sei aber in der Wohnbauabteilung bei der Erstellung der offiziellen Antwort des Landes an die Volksanwaltschaft eine Evaluierung erfolgt. Diese führte dazu, dass mit einer Gesetzesänderung voraussichtlich im Herbst eine Korrektur erfolgen soll. Eine solche hatte in den vergangenen Wochen auch mehrfach Landesrat Rudi Anschober von den Grünen gefordert.

Grundsätzlich betrifft die Neuregelung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich rund 3.000 Haushalte. Die Zahl der beantragten Härtefälle liegt bei 1.057. 2018 sind 145 Ansuchen zur amtsärztlichen Begutachtung zugewiesen worden, von denen 116 jedoch abgewiesen wurden. Heuer waren es bisher 15 Fälle, von denen elf nicht durchgingen.

Restriktive Anwendung der Klausel

Haimbuchner hatte 2018 eine Verschärfung der Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige erwirkt. Seitdem muss diese Gruppe von Migranten in Oberösterreich eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren, 54 Monate Erwerbsarbeit binnen der letzten fünf Jahre sowie Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Für schon seit Jahrzehnten in Österreich lebende, gesundheitlich eingeschränkte Personen wurde eine Härteklausel geschaffen, wonach diese keinen Sprachtest für die Beihilfe ablegen müssen. Die Volksanwaltschaft bemängelte jedoch die restriktive Anwendung der Klausel wegen „Diskriminierung aufgrund Alter, Krankheit und Behinderung“ und empfiehlt der Landesregierung eine „unionsrechtlich unbedenkliche“ Neuregelung.

Kein Einkommensnachweis und Deutschprüfung im Alter & bei Invalidität mehr

Nun soll für Bezieher einer Alterspension oder Invaliditätspension die Verpflichtung zum Nachweis des Einkommens und der Deutschprüfung wieder gestrichen werden. Die Bestimmung hätte beabsichtigt, die Arbeitsintegration zu fördern, was aber für diese nicht mehr notwendig sei, meint man beim Land. Wenn Menschen in Österreich schon jahrelang gelebt, gearbeitet hätten und nun in Pension seien, aber noch nicht ausreichende Deutschkenntnisse hätten, sei das auch ein Versagen in der Integrationspolitik der Vergangenheit und nicht nur der Betroffenen, wird bei der Korrektur argumentiert.