Hauskauf einer Familie in Weikendorf in Niederösterreich
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Weikendorf

Behörde genehmigt Hauskauf von muslimischer Familie

Der Hauskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) ist nach Angaben des Landes Niederösterreich genehmigt worden.

Die Grundverkehrsbehörde hatte die erneute Stellungnahme der Gemeinde geprüft. Für Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) „ist die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen“, hieß es. Er kündigte Rechtsmittel an.

Gemeinde wollte Erwerb nicht zustimmen

Die staatenlose Familie aus Palästina hatte den Angaben zufolge im März ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erworben. Die Gemeinde wollte diesem Erwerb keine Zustimmung erteilen und hatte sich „nicht interessiert“ an einem Liegenschaftskauf gezeigt, die Stellungnahme sorgte für Wirbel.

Dringendes Wohnbedürfnis

Die Grundverkehrsbehörde prüfte den Fall, der Kauf des Wohnhauses wurde heute genehmigt. „Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, informierte die zuständige Abteilung des Landes Niederösterreich über den positiven Bescheid.

Bürgermeister will Rechtslage überprüfen

Der Bürgermeister werde die weitere Vorgehensweise in der Gemeinde diskutieren, hieß es. Der ÖVP-Politiker kündigte an, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, also eine Überprüfung der Rechtslage mittels Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, ergreifen zu wollen.

Mitspracherecht der Gemeinde

Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrsbehörde einem Liegenschaftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht. Die zweite Stellungnahme der Gemeinde war Mitte Juni eingebracht worden. In der ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission hatte der Bürgermeister festgehalten: „Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“. Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben.

Freiheitliche Kritik an Vorgehensweise

Kritik an der Vorgehensweise der Grundverkehrsbehörde übten die niederösterreichische FPÖ. Diese habe gegen den „Wunsch der Weikendorfer Bevölkerung“ entschieden, betonte FPNÖ-Kommunalsprecher LAbg. Dieter Dorner gestern in einer Aussendung. Mit dem positiven Bescheid „konterkariert das Land NÖ die souveräne Entscheidung einer Gemeinde, keinen Zuzug aus fremden Kulturen haben zu wollen“, meinte Dorner. „Der Wunsch der Bevölkerung und des Gemeinderates wird beinhart ignoriert. Die Politik und Behörden müssen jedoch in erster Linie für unsere Landsleute da sein“, so der Mandatar aus dem Bezirk Gänserndorf.

Nicht „politisch nachvollziehbar“

Ähnlich äußerte sich Nationalratsabgeordneter Werner Herbert. Die Entscheidung sei „weder politisch nachvollziehbar noch der Bevölkerung erklärbar“, meinte Herbert, der freiheitliche Spitzenkandidat im Wahlkreis NÖ-Ost. „Die Gemeindeführung als auch die dortige Ortsbevölkerung der betroffenen Katastralgemeinde haben sich im Vorfeld überwiegend gegen einen Zuzug dieser Familie ausgesprochen. Bedenken wegen der unterschiedlichen Kulturkreise und der damit divergierenden Sitten und Gebräuche wurden geäußert, aber auch die Einflussnahme außenstehender muslimischer Personen und Vereine wurde kritisiert“, so Herbert, der die Entscheidung der Behörde in einer Aussendung als „Schlag ins Gesicht der Weikendorfer Ortsbevölkerung“ bezeichnete.