Landesrat aus Oberösterreich, Rudolf Anschober (14.6.2019)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Oberösterreich

Antrag auf Korrektur der Wohnbeihilfe

Nachdem die Volksanwaltschaft in ihrem jüngsten Bericht die Novelle der oberösterreichischen Wohnbeihilfe als menschenrechtwidrig einstuft, hat Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) einmal mehr eine „Korrektur“ gefordert.

So wird er in der Regierungssitzung am Montag einen Antrag zur Reform einbringen, kündigte er gestern in einer Pressekonferenz an.

Der blaue Landeshautmannstellvertreter Manfred Haimbuchner, der auch für den Bereich Wohnen zuständig ist, hatte eine Verschärfung der Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige 2018 erwirkt.

Restriktive Anwendung der Härteklausel

Seit 1. Jänne 2018 müssen Drittstaatsangehörige in Oberösterreich eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren, 54 Monate Erwerbsarbeit binnen der letzten fünf Jahre sowie Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Für schon seit Jahrzehnten in Österreich lebende, gesundheitlich eingeschränkte Personen wurde eine Härteklausel geschaffen, wonach diese keinen Sprachtest für die Beihilfe ablegen müssen. Diese Härteklausel schafft erst Härtefälle", kritisierte Anschober die restriktive Anwendung. Auch die Volksanwaltschaft sah in der Auslegung jener Klausel eine „Diskriminierung aufgrund Alter, Krankheit und Behinderung“ und empfiehlt der Landesregierung eine „unionsrechtlich unbedenkliche“ Neuregelung.

Nicht nachvollziehbare Zuweisung zum Amtsarzt

Denn um aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Sprachtest antreten zu müssen, benötigt es ein amtsärztliches Attest. Hier beschreite das Ressort jedoch einen von der Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbaren Weg. Denn der Bezug von Notstandshilfe schließe einen dauerhaft schlechten Gesundheitszustand generell aus, weshalb die Härteklausel hier von vornherein nicht angewendet wird. Welche Fälle überhaupt dem Amtsarzt zugewiesen werden, darüber hat etwa der Verein migrare, der u.a. mehrsprachige Rechts- und Sozialberatung bietet, keine Auskunft beim Land erhalten.

Rund 3.000 Haushalte betroffen

Grundsätzlich betrifft die Neuregelung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich rund 3.000 Haushalte. Die Zahl der beantragten Härtefälle liegt bei 1.057. 2018 sind 145 Ansuchen zur amtsärztlichen Begutachtung zugewiesen worden, von denen 116 jedoch abgewiesen wurden. Heuer waren es bisher 15 Fälle, von denen 11 nicht durchgingen.

Suche nach billigeren Unterkünften

Seit der Verschärfung des Wohnbeihilfegesetzes ist die Beratung für Drittstaatsangehörige „enorm gestiegen“, erklärte der Leiter der Wohnungslosenhilfe Mosaik, Stefan Hindinger. Die Streichung der Beihilfe führe dazu, dass Betroffene sich billigere Unterkünfte suchen müssen. Nachdem Drittstaatsangehörigen jedoch seit 2018 auch „der Zugang zum geförderten Wohnbau geschlossen wurde“, heißt dies, sie müssen auf dem freien Wohnungsmarkt deutlich kleinere Unterkünfte suchen, beschrieb er in der Pressekonferenz die aktuelle Problematik. Die stellvertretende migrare-Geschäftsführerin Magdalena Danner kritisierte vor allem, dass jene Personen mit dauerhaftem Aufenthalt, die seit Jahrzehnten hier leben und gearbeitet haben, auch die soziale Sicherheit wie Inländer genießen müssen.

Anschober hofft auf Zustimmung des Antrages

Anschober hofft auch angesichts des Berichts der Volksanwaltschaft, dass die schwarz-blaue Landesregierung über „ihren politisch-ideologischen Schatten springt“ und dem Antrag auf Reparatur des Gesetzes am Montag zustimmt.