Gerhard Ruiss (IG Autoren) (14.5.2019)
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
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Weikendorf

„Angemessenes Handeln“ bei Grundstückskauf

Mehrere Schriftsteller um Gerhard Ruiss und Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek haben heute in Bezug auf den geplanten Grundstückskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf „angemessenes Handeln“ von Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) und dem Land Niederösterreich gefordert.

Den rechtlichen Voraussetzungen müsse entsprochen werden, hieß es in einer Aussendung. „Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, hatte Zimmermann in einer ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission festgehalten. Die Stellungnahme rief Ruiss, Jelinek, Alfred Komarek, Marlene Streeruwitz, Kurt Palm und Eva Rossmann auf den Plan. „Wir können nicht glauben, dass in Österreich im Jahr 2019 (schon wieder) ein solches Denken herrscht, dass man meint, sich mit einer derartigen Begründung gegen einen Hauskauf aussprechen zu müssen“, betonten die sechs Schriftsteller in der Aussendung.

Grundrechtlich nicht erlaubte Begründung

„Selbstverständlich müssen und sollen alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden“, hieß es weiter. „Es kann aber keinesfalls eine grundrechtlich nicht erlaubte Begründung zur Beeinspruchung eines solchen Kaufs herangezogen bzw. der Kauf eines Hauses aus solchen Gründen verweigert werden“, hielten die Autoren fest.

Neue Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde hat die erste Stellungnahme mittlerweile zurückgezogen und eine neue eingebracht. Die Grundverkehrskommission des Landes kündigte eine Überprüfung an. Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrskommission einem Liegenschaftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht.

Fall für Mikl-Leitner „unglücklich gelaufen“

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte gestern in der ORF-„Pressestunde“, dass der Fall „unglücklich gelaufen“ sei. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzten. Klar sei aber, dass Religionszugehörigkeit kein Grund für Ablehnung sein dürfe, führte die Landeschefin aus.