Verstaatlichung der Flüchtlingsbetreuung beschlossen

Der Nationalrat hat heute mit Stimmen von ÖVP und FPÖ die Re-Verstaatlichung der Asylwerber-Betreuung beschlossen.

Während die Opposition die Ausschaltung der NGOs und eine Einschränkung der Flüchtlingsrechte geißelte, frohlockten Schwarz und Blau über effizientere Verfahren und Maßnahmen gegen die „Asylindustrie“. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sah Restriktivität als seinen Auftrag.

Staatliche Agentur

Durch den Beschluss sollen ab Mitte 2020 die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge von einer staatlichen Agentur betrieben werden. Ab Anfang 2021 wird dann auch die Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerber sowie Dolmetsch-Dienste ausschließlich von der auf Gemeinnützigkeit ausgelegten Bundesagentur für Betreuungs-und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) durchgeführt. Ziel der Novelle sind insbesondere mehr Kosteneffizienz, eine Reduzierung der Abhängigkeit von externen Leistungserbringern sowie Qualitätssicherung.

Einschränkungen beim Rechtsanspruch auf Rechtsberatung

Vorgesehen sind dabei auch Einschränkungen beim Rechtsanspruch auf Rechtsberatung. So wird etwa Menschen, die zum Zweck einer Abschiebung festgenommen werden, nur noch nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten unentgeltliche Rechtsauskunft erteilt. Die Betrauung anderer juristischer Personen mit der Durchführung der Rechtsberatung ist dann ausdrücklich nicht mehr zulässig.

„Mein Ziel ist die Nulllinie“

Kickl sprach in seiner Wortmeldung in der Debatte von der hohen Erwartungshaltung der Bevölkerung bezüglich einer restriktiven Asylpolitik. Für ihn sei dies „das Maß der Dinge und mein politischer Auftrag“. Erneut betonte er, die Asylwerberzahlen radikal senken zu wollen: „Mein Ziel ist die Nulllinie, weil Österreich nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist.“ Mit dem Gesetz mache man sich von gewinnorientierten externen Dienstleistern und auch den Geschäftsinteressen der NGOs unabhängig und stelle das Asylsystem auf neue krisenfeste Beine.

Prinzip Rechtsstaatlichkeit & Vorgaben

Ähnlich sah das seitens des FPÖ-Klubs Hans-Jörg Jenewein. Die Asylbetreuung werde damit SPÖ- und Grün-nahen Vereinen aus den Händen genommen, für die jedes in die Länge gezogenes Verfahren bares Geld bedeutet habe. ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer sah das Prinzip Rechtsstaatlichkeit, aber auch internationale Vorgaben in dem Entwurf berücksichtigt. Es werde für alle schnellere und fairere Verfahren geben.

NGOs ausgeschaltet & Rechte der Flüchtlinge eingeschränkt

Gänzlich anders sah das die Opposition. „Es ist keine Verbesserung in meinen Augen. Sie zerstören ein gut funktionierendes System“, sagte etwa Anngela Lueger (SPÖ). Den Einsparungserwartungen der Regierung schenkte sie keinen Glauben, NGOs würden ausgeschaltet und die Rechte der Flüchtlinge eingeschränkt, kritisierte sie. Zudem sei zuletzt noch eine Bestimmung in den Entwurf hineingeschummelt worden, wonach die bisherigen Rechtsberater all ihre Unterlagen abzugeben hätten.

„Sie machen das Ganze noch schlimmer“

Für die NEOS prophezeite Stephanie Krisper, dass das neue System nicht nur teurer, sondern auch in der Qualität schlechter werde. Die wichtigen Punkte, nämlich die notwendige Verbesserung bei Dolmetsch und Rechtsberatung, würden nicht angegangen. „Ihnen, Herr Innenminister, ist das egal. Sie machen das Ganze noch schlimmer“, warnte sie.

Vorgehensweise im Interesse des Betroffenen nicht gewährleistet

Alfred Noll (JETZT) räumte ein, dass die Grundversorgung als staatliche Aufgabe grundsätzlich der richtige Weg wäre. Allerdings sei die Agentur zu klein dimensioniert, und inhaltlich stelle sich das Problem, dass Rechtsberater im Gesetz zu Rechtsvertretern würden. Eine Vorgehensweise ausschließlich im Interesse des Betroffenen sei damit nicht mehr gewährleistet.