Regierung will Asylbereich verstaatlichen

Die Koalition macht jetzt ernst mit der Verstaatlichung des Asylwesens. Justiz- und Innenressort haben sich auf einen Begutachtungsentwurf verständigt, der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen in die Hände einer Agentur gibt.

Diese untersteht der Ägide des Innenministeriums. Die bisherigen Anbieter, kommerzielle Betreuer bzw. NGOs, müssen ihren Agenden somit abgeben.

Justizminister bestellt Leiter der Rechtsberatung

Eigentlich hatte das Innenministeriums in der Sache schon länger gedrängt und wollte die Verträge bezüglich Rechtsberatung mit Jahresende kündigen, womit man sie bereits 2020 in staatliche Obhut übergeben hätte können. Da das Justizressort, das für die Asylberufungsinstanz zuständig ist, von den Plänen nicht überzeugt war, verschiebt sich nun alles um ein Jahr. Noch dazu hat man sicher gestellt, dass die Rechtsberatung in der neuen Agentur eine Eigenständigkeit erhält und der Leiter dieser Abteilung vom Justizminister bestellt wird.

Innenminister weisungsbefugt

Grundsätzlich ist gemäß den Koalitionsplänen, die der APA als Punktation vorliegen, geplant, eine Bundesagentur für Betreuungs-und Unterstützungsleistungen (BBU) zu etablieren. Sie ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geplant, die ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke zu verfolgen hat. Der Innenminister ist gegenüber der BBU-Geschäftsführung weisungsbefugt und gibt die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensführung vor. Die Agentur soll in den Bundesquartieren unter anderem für die Unterbringung, Verköstigung sowie für die Rechts- und Rückkehrberatung zuständig sein. Die Länderquartiere sind von der Reform nicht betroffen.

Ab 2021 Rechts- und Rückkehrberatung durch Agentur

Bisher waren für die Bundesquartiere wie die Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham kommerziell orientierte ausländische Firmen zuständig, zunächst European Homecare, zuletzt ORS. Letzteres Unternehmen soll diese Aufgaben mit Mitte kommenden Jahres an die BBU übergeben. Die Auflösung der laufenden Verträge ist noch nicht erfolgt, man sei aber in guten Gesprächen, heißt es aus dem Innenressort. Mit 2021 und damit ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen wandern auch Rechts- und Rückkehrberatung von NGOs wie der Diakonie oder der Caritas an die neue Agentur.

110 Rechtsberater für 1. & 2. Instanz

Da die Rechtsberatung als besonders sensibler Bereich gilt, ist festgeschrieben, dass innerhalb der BBU ein eigener Bereich aufgebaut wird, in dem um die 110 Rechtsberater für die 1. und 2. Instanz tätig sein werden. Um eine unabhängige, den Grund- und Menschenrechten verpflichtete Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sicherzustellen, wird der Bereichsleiter vom Justizminister bestellt und darüber hinaus mit eigener Handlungsvollmacht ausgestattet werden. Auch in der Menschenrechtsbeobachtung und bei Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen soll die Unabhängigkeit der BBU-Geschäftsführung ausdrücklich sichergestellt werden. Zudem gibt es die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat.

Unabhängigkeit der Rechtsberatung betont

Justizminister Josef Moser (ÖVP) betont dann auch, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung weiterhin Grundvoraussetzung für ein faires Verfahren sei. Durch die Zusammenführung für beide Instanzen entstünden aber auch kostenwirksame Synergieeffekte. Im Innenministerium beziffert man die mit Einsparungen von zwei Millionen für die Rechtsberatung. Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) sieht die Neuordnung auch als „Garant für eine objektive und realistische Rechtsberatung im Asylverfahren“.

Kurz sieht Vereinheitlichung

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass das System zur Betreuung von Asylwerbern vereinheitlicht werde. An raschere Verfahren glaubt Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), der auch verhindert sieht, „dass jemand ungerechtfertigten Profit aus der Betreuung schlägt“.

NGOs üben Kritik
Kritik an den Regierungsplänen kommt von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Diakonie sieht als Ziel, eine unabhängige Rechtsberatung zu verhindern, wie sie von der evangelischen Organisation derzeit noch selbst angeboten wird. Für die Volkshilfe wird ein System geschaffen, das sich selbst kontrolliert.

Sukzessiver Ausschluss von Zivilgesellschaft und NGOs

Es sei nicht akzeptabel, dass es in dieser Regierung offenbar System habe, die Zivilgesellschaft und NGOs sukzessive aus dem öffentlichen Leben in Österreich auszuschließen, schreibt Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger in einer Aussendung: „NGOs wie die Volkshilfe haben langjährige Expertise in der unabhängigen Rechtsberatung. Unsere Tätigkeit trägt nicht nur zu einem fairen Prozess für Asylsuchende bei, sondern sorgt auch für besseres Verständnis und höhere Akzeptanz für schutzsuchende Menschen.“

Entscheidungen der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser verwies auf eine hohe Zahl von Fehlentscheidungen in der ersten Asylinstanz. Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Agentur des Innenministeriums übertragen wird, wachse die Gefahr, dass fehlerhafte oder willkürliche Entscheidungen nicht mehr revidiert würden und auch dem Blick und damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen seien.

Unabhängige Rechtsberatung gewähren

Seitens der Asylkoordination verwies Anny Knapp darauf, dass sich die unabhängige Rechtsberatung als notwendige Unterstützung der Flüchtlinge erwiesen habe. Dass von den künftigen Rechtsberatern eine Selektion in erfolgversprechende und weniger aussichtsreiche rechtliche Schritte erfolgen könnte, sei „eine durchaus realistische Annahme“, gibt Knapp zu bedenken.