Betroffene von Hate Crime brauchen besondere Unterstützung

Stärkere Sensibilisierung gegenüber sogenannter Hasskriminalität (Hate Crime) und mehr Maßnahmen dagegen haben anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer die Organisationen ZARA und Weißer Ring gefordert.

„Opfer von Hate Crime brauchen besondere Unterstützung, aber auch für die Täterarbeit ist es wichtig, den Ursprung der Straftat zu suchen“, sagte gestern Dieter Schindlauer von ZARA.

Kriminelle Handlungen mit Vorurteilsmotiv

Als Hate Crime werden kriminelle Handlungen mit einem Vorurteilsmotiv gegen bestimmte Personengruppen bezeichnet. Menschen werden etwa aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder körperlicher Beeinträchtigung zum Ziel von Hassverbrechen. „Das können zum Beispiel die angezündeten Roma-Zelte sein, oder eine Moschee, die angesprüht wurde“, erläuterte Schindlauer.

Gewaltbegriff greife zu kurz

Der derzeit verwendete Gewaltbegriff greife daher zu kurz. „Polizei und StA sollen überprüfen, ob es sich bei Straftaten um Hassverbrechen handelt.“ Eine verbesserte Datenlage sei notwendig, um präventive Maßnahmen gezielter setzen zu können. Die EU-Opferschutzrichtlinie zählt Opfer von Hate Crimes zum besonders schutzbedürftigen Personenkreis.

Netzwerk Hate Crime Kontern

Im Rahmen des Projekts „V-START“ - Victim Support Through Awareness-Raising and Networking - hat sich ZARA mit 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen, die in den Bereichen Antidiskriminierung, Opferschutz und Menschenrechte tätig sind, zum „Netzwerk Hate Crime Kontern“ zusammengeschlossen.

Empfehlungen zu Vourteilsmotiven

Drei Empfehlungen, die in diesem Rahmen entstanden sind, wurden im Rahmen der Pressekonferenz gestern hervorgehoben: Die Polizei sollte für Anzeigen von Straftaten Formulare verwenden, die das Vorliegen von Vorurteilsmotiven abfragen und dokumentieren. Weiters sollten Gerichte während des gesamten Strafverfahrens auf mögliche Vorurteilsmotive eingehen, um die adäquate Gewährung von Opferrechten sicherzustellen. Um das Bewusstsein für Hate Crime zu stärken, sollten sich Einrichtungen der Zivilgesellschaft außerdem stärker mit dieser Form der Kriminalität auseinanderzusetzen.

Hohe Dunkelziffer

„Die Opferrechte sind in Österreich gut im Strafverfahren verankert, aber viele Betroffene wissen nicht darüber Bescheid“, sagte Dina Nachbaur vom Weißen Ring. Wenn sich der Verdacht ergibt, dass es sich um eine vorurteilsmotivierte Straftat handelt, könne dann rasch eine unterstützende Einrichtung eingeschaltet werden. Weiters sollten Betroffene von Hassverbrechen Anspruch auf Prozessbegleitung haben. Dies würde mehr Menschen den Mut geben, Anzeige zu erstatten - die Dunkelziffer bei Hate Crime sei sehr hoch.

Maßnahmen an „Task Force Strafrecht“ herangetragen

In die von der Regierung initiierten „Task Force Strafrecht“, an der Vertreter des Weißen Rings als Experten beteiligt waren, „haben wir versucht, mehr Maßnahmen hineinzubringen“, meinte Nachbaur, es aber nicht geschafft. Fehlen würde ihr „das Dokumentationssystem, dass Hassverbrechen bei der Exekutive erkannt und erfasst werden. Das hätten wir uns sehr gewünscht“. Eine langjährige Forderung des Weißen Rings sei es auch, dass Opfer von Hasskriminalität als besonders schutzbedürftig anerkannt werden und sie, ohne etwa besonders gebrechlich oder beeinträchtigt zu sein, alle Rechte bekommen können. „Das haben wir leider auch nicht bekommen“, so Nachbaur. Bemüht habe man sich etwa beim Thema Gewalt im Netz, hier werde der Stalking-Paragraf erweitert. „Es wird Regierungsvorlagen geben, da werden wir noch einmal zu einer Stellungnahme eingeladen sein. Ob das dann berücksichtigt wird, lassen wir uns überraschen.“

Links: