Für Opposition ist Sicherungshaft Ablenkungsmanöver

Derzeit sieht es nicht so aus, als würde Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eine Verfassungsmehrheit für die von ihm geforderte Sicherungshaft für Asylwerber bekommen.

Sowohl SPÖ als auch NEOS sahen darin heute ein Ablenkungsmanöver, um ein mögliches Behördenversagen im Fall der tödlichen Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn zu verdecken.

„Versagen der Behörde des Innenministers“

„Kickl soll als Innenminister endlich seine Arbeit machen“, meinte der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried in einer Aussendung. Klar sei zwar, dass alles getan werden muss, um derartige Vorfälle wie in Vorarlberg zu verhindern. Der tragische Fall sei aber „ein Versagen der Behörde des Innenministers“, eine Schubhaft wäre auch nach derzeitiger Rechtslage schon möglich und notwendig gewesen. Kickl schöpfe seine bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht aus, so Leichtfried.

Alle rechtlichen Fragen klären

Fast wortgleich kritisierten die NEOS den Minister. „Anstatt Ablenkungsmanöver zu starten, soll der Innenminister prüfen, ob seine Behörden nicht anders hätten handeln müssen oder zumindest können“, sagte Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger. Kickl versuche jetzt mit Aktionismus von einem möglichen Behördenversagen in der Causa Dornbirn abzulenken. Solange nicht alle rechtliche Fragen geklärt seien, „pfuschen wir sicher nicht mit Schnellschüssen in der Verfassung herum“.

Bestehende geetzliche Möglichkeiten ausschöpfen

Auch die Liste JETZT (vormals Liste Pilz) erteilte Kickl eine Absage. Der Innenminister habe bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden können und sollen, betonte die Abgeordnete Alma Zadić via Aussendung. „Bevor die Verfassung geändert werden soll, verlange ich eine umgehende Prüfung und Aufklärung des Falles.“

Edtstadler unterstützt Kickls Vorschlag

Die ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, begrüßt den Vorschlag von Innenminister Kickl. Auch sie hofft nun auf eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat, um die dafür notwendigen Änderungen durchführen zu können, sagte sie heute im Ö1-„Mittagsjournal“. „Der Fall in Vorarlberg hat gezeigt, dass wir keine Möglichkeit gehabt hätten, über den Antragsteller irgendeine Form der Verwahrungshaft zu verhängen“, bezog sich auch Edtstadler auf die tödliche Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn.

Für Verfassungsjuristen Vorschlag „nicht sinnvoll“

Als „nicht sinnvoll“ bewertet den Vorschlag der Verfassungsjurist Heinz Mayer im „Mittagsjournal“. „Das ist eine äußerst gefährliche Maßnahme, weil sie zu Missbrauch einlädt“, meint er. Außerdem müsse man klären, ab wann eine Person als Gefährder definiert wird und wer das entscheidet. Mayer: „Das müsste wohl ein Gericht entscheiden, das würde wohl die Menschenrechtskonvention verlangen.“

Kickl will „Sicherungshaft“ mit Verfassungsänderung