Verwehrung von Lehre für Asylwerber EU-rechtswidrig

Das Vorgehen der Bundesregierung, Asylwerbern den Zugang zur Lehre zu verwehren, ist nicht mit Europarecht vereinbar.

Das stellte der Leiter des Institutes für Europarecht an der Linzer Kepler Universität, Franz Leidenmühler, in einer Pressekonferenz des oberösterreichischen Integrationslandesrats Rudi Anschober (Grüne) gestern in Linz fest. Zuletzt wäre sogar ein Vertragsverletzungsverfahren möglich.

„Effektiver Zugang“ zum Arbeitsmarkt

Leidenmühler erläuterte dazu die Richtlinie 2013/33 zur Festsetzung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Demnach hätten die Staaten dafür zu sorgen, dass Antragsteller spätestens neun Monate nach der Antragstellung einen „effektiven Zugang“ zum Arbeitsmarkt bekommen, sofern die zuständige Behörde noch keine Entscheidung in erster Instanz erlassen hat und diese Verzögerung auch nicht dem Antragsteller zur Last gelegt werden kann.

Ausländerbeschäftigungsgesetz damit nicht vereinbar

Die strengeren Voraussetzungen im österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetz seien damit nicht vereinbar, beurteilte Leidenmühler. Behörden und Gerichte müssten aber das EU-Recht anwenden. Das sei auch schon in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgt.

Zugang zur Ausbildung

Weiters soll laut EU-Richtlinie - wenn ein Antragsteller Zugang zum Arbeitsmarkt hat - auch der Zugang zur Ausbildung gegeben sein. Erlässe der Bundesregierung wie jener vom 12. September vergangenen Jahres, mit dem jungen Asylwerbern der Zugang zur Lehre verbaut wurde, seien damit nicht vereinbar, betonte der Europarechtsexperte. Hingegen sage die EU-Richtlinie nichts über den Abbruch der Lehre bei Ablehnung des Asylantrages aus. Hier kämen Überlegungen der Politik, des ökonomischen Hausverstandes und der Humanität ins Spiel. Derzeit evaluiere die EU-Kommission die Vollständigkeit und Konformität der Umsetzung über europaweite Aufnahmebedingungen für Personen, durch alle Mitgliedsstaaten und werde anschließend über angemessene weitere Schritte entscheiden, berichtete er.

Anschober für „Duldung“ während Lehre

Anschober rechnete vor, dass derzeit 1.061 Asylwerber eine Lehre absolvieren, davon 391 in Oberösterreich. Für rund zwei Drittel von ihnen sei zu befürchten, dass sie in den kommenden Monaten in der zweiten Instanz der Verfahren vor der Abschiebung stehen. Davor sollte eine politische Lösung gefunden werden. Er tritt für das „deutsche Modell“ ein: Dort erhalten asylsuchende Lehrlinge eine „Duldung“ für die Gesamtdauer der Lehre. Nach erfolgreichem Lehrabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Damit würde das Asylrecht nicht umgangen, trat Anschober einem immer wieder genannten Vorwurf entgegen. Er kritisierte, wegen des steigenden Fachkräftemangels gebe allein Oberösterreich drei Millionen Euro für ein nationales und internationales Anwerbeprogramm aus. Gleichzeitig würden solche Personen, die mit dem Absolvieren einer Lehre schon eine Integrationsleistung erbracht hätten, abgeschoben.