Soziale Basisversorgung für abgelehnte Asylwerber

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber auch nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, befinden sich in einer besonders schwierigen Situation.

Um ein Abgleiten in Armut oder Straffälligkeit zu vermeiden, brauche es einen flächendeckenden Zugang zu sozialer Basisversorgung, schreibt ein Forschungsteam der Universität Wien in einem „Policy Brief“.

Die Wissenschafter um Sieglinde Rosenberger, Ilker Ataç und Theresa Schütze analysieren im Rahmen eines bis zum Ende des Jahres laufenden, vom Wissenschaftsfonds FWF geförderten Projekts, den „Zugang zu sozialen Rechten und wohlfahrtsstaatlichen Leistungen für diese ‚nicht gewollte‘ Gruppe“, heißt es in einer Aussendung der Uni Wien.

„Deportation Gap“

Die Abschiebung dieser Menschen werde durch „ein Set rechtlicher, humanitärer und praktischer Gründe“ verunmöglicht, schreiben die Wissenschafter in ihrem im Juni erschienenen „Policy Brief“ der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE). Laut Schätzungen leben 2018 mehr als eine Million „nicht-abschiebbare“ Migranten innerhalb der EU-Grenzen. In Österreich betrug der „Deportation Gap“ (auf Deutsch in etwa: „Abschiebungs-Lücke“) laut EUROSTAT-Daten im Jahr 2015 4.635 Personen, im Jahr darauf 5.755 und 2017 2.735 Menschen. Sie alle leben „prekär hinsichtlich Status und sozialer Mindestversorgung“.

Einschränkungen durch Neuerungen im Fremdenrecht

Sind nicht-abschiebbare Menschen einerseits hilfs- und schutzbedürftig und wirken andererseits aktiv bei der eigenen Abschiebung mit, können sie Grundversorgung der Bundesländer erhalten, schreiben die Forscher. Diese umfasst die Unterbringung, medizinische Versorgung, sowie Zugang zu Bildung bis 16 Jahre. Mit den Fremdenrechtsänderungsgesetzen der vergangenen beiden Jahre wurden diese „im europäischen Vergleich eher umfassenden Leistungen“ jedoch erheblich eingeschränkt, indem etwa eigene Rückkehrzentren geschaffen wurden oder mit gekürzten Leistungen Menschen zur Rückkehr bewegt werden sollen.

Gesellschaftliche Folgeprobleme befürchtet

Da das Phänomen trotz der Gesetzesänderungen in Österreich virulent bleibe und weiterhin Menschen „aufenthaltsrechtlich prekär“, aber „zunehmend mit reduzierten Rechten“ im Land bleiben, empfehlen die Autoren „mittelfristig Regularisierungspfade zu schaffen und kurzfristig den Duldungsstatus offensiv zu gewähren“. Verweigert man diesen Menschen die Basisversorgung und den Arbeitsmarkt-Zugang riskiere man „insbesondere in Städten, gesellschaftliche Folgeprobleme wie Verarmung, Obdachlosigkeit und damit einhergehende strafrechtliche Handlungen“.

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