Kontroverse um Asyl-Quartier im Drasenhofen

Die Unterkunft für auffällige, unbegleitete Minderjährige in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) hat am Donnerstag für Diskussionen gesorgt.

Kritik an den dortigen Gegebenheiten kam von SPÖ NÖ Integrationssprecherin Kathrin Schindele und der asylkoordination österreich. Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) sprach davon, dass der Probebetrieb im Quartier „erfolgreich angelaufen“ sei.

Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen

Es sei wichtig, Erfahrungswerte zu sammeln, betonte Waldhäusl in einer Aussendung. „Immerhin ist es erstmalig, dass eine derartige Unterkunft installiert worden ist. In drei bzw. sechs Monaten werden die Erfahrungen evaluiert.“ Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen in Drasenhofen seien dazu gedacht, dass Konflikten der Asylwerber untereinander rascher begegnet werden könne.

„Wahrung der Menschenwürde“

Schindele betonte in einer Aussendung, dass sie die aktuelle Situation „mit Stacheldrahtzaun und privatem Wachhund aufs Schärfste verurteile“. Für die SPÖ Niederösterreich habe das Thema Sicherheit oberste Priorität, so die Landtagsabgeordnete. „Jedoch hat auch die Wahrung der Menschenwürde eine große Bedeutung und es steht außer Zweifel, dass eine derartige Internierung, wie wir sie derzeit in Drasenhofen vorfinden, höchst unmenschlich ist.“

Für asylkoordination „Straflager“

Die asylkoordination österreich bezeichnet die von Waldhäusl am Dienstag vorgestellte Unterkunft als „Straflager“. Niederösterreich verstoße mit der Internierung von Flüchtlingskindern gegen internationales Recht, Kinderrechte würden mit Füßen getreten. Ein Betroffener berichtete einer österreichischen Bezugsperson laut asylkoordination über die Umstände seiner Unterbringung: Er dürfe sich nur im Haus frei bewegen und das Areal nicht verlassen. Nicht einmal Besorgungen wie z.B. Zigaretten zu kaufen sei möglich.

Sachverhaltsdarstellung bei Staatsanwaltschaft

Es stelle sich die Frage, ob solche Bedingungen nicht den Tatbestand des rechtswidrigen Freiheitsentzugs erfüllen. Seitens der Asyl-NGOs und Bezugspersonen der Flüchtlinge überlege man, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, so die asylkoordination in einer Aussendung.

Kinder- & Jugendanwaltschaft bereits eingeschaltet

Einem Online-Bericht des „Kurier“ zufolge hat sich die niederösterreichische Kinder- und Jugendanwaltschaft bereits in den Fall eingeschaltet. „Wir überprüfen im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten“, sagt Leiterin Gabriela Peterschofsky-Orange. „Was wir bis jetzt gehört haben, scheint es nicht den Kinderrechten zu entsprechen.“ Auch die Volksanwaltschaft teilte laut dem Online-Bericht mit, dass sie bereits eine Prüfung eingeleitet habe.