Gegen Einmischung der Länder bei humanitärem Bleiberecht
Das derzeitige System gewährleiste eine umfassende Klärung, ob eine Person dieses Aufenthaltsrecht bekomme, so Kickl gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“. Eine Übertragung der Entscheidungskompetenz würde „einen Rückschritt in Richtung uneinheitliche Entscheidungspraxis bedeuten“, argumentierte heute der Innenminister. Für allfällige Nachprüfungen gebe es die Höchstgerichte.
Dreijähriger von schwangeren Mutter getrennt
Wallner hatte seine Forderung Anfang November nach einem Abschiebe-Debakel in Sulzberg (Bregenzerwald) deponiert, bei dem ein Dreijähriger von seiner schwangeren Mutter getrennt worden war, die aufgrund des Stresses kollabiert und ins Krankenhaus gebracht worden war. Die Möglichkeit der Einflussnahme, die es vor 2014 gab, sei gut gewesen, so der Vorarlberger Landeschef. Damit hätte ein Fall wie jener in Sulzberg verhindert werden können. Wallners Forderung hatten sich kurz darauf der Kärntner Landeshauptmann und Kardinal Christoph Schönborn angeschlossen.
Ausnahmregeln ausgeschlossen
Ausnahmeregeln hat die Bundesregierung bereits im September ausgeschlossen, als eine Debatte über Asylwerber entbrannte, die bei ihrer Abschiebung in einem Lehrverhältnis standen. Den Ball hatten ÖVP und FPÖ den Verwaltungsrichtern zugespielt. Sie hätten die Kompetenz, humanitäres Bleiberecht zu gewähren.