65 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

Der Europarat feierte heute das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention vor 65 Jahren. Das Vertragswerk zum Schutz der Grundrechte wurde am 3. September 1953 in zehn Ländern ratifiziert.

Mittlerweile sind alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beigetreten. Der Europarat mit Sitz in Straßburg hat zur Aufgabe, über die Menschenrechte in seinen Mitgliedsländern zu wachen. Darunter sind Nicht-EU-Staaten wie Russland, die Türkei und die Ukraine. Zur Europäischen Union gehört die 1949 gegründete Staatenorganisation nicht.

Konvention als Sicherheitshetz

Die Europäische Menschenrechtskonvention sei ein Sicherheitsnetz, sagte Europarats-Generalsekretär Thorbjörn Jagland laut einer Mitteilung. „Sie hat viel dazu beigetragen, Stabilität und Sicherheit in Europa in den vergangenen 65 Jahren voranzubringen.“

20.000 Mal verurteilt

830 Millionen Bürger können sich auf die in der Konvention verankerten Rechte berufen, darunter das Recht auf Leben, Eigentum oder ein faires Gerichtsverfahren. Verletzt ein Staat diese Rechte, können die Bürger dagegen unter bestimmten Bedingungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen. Seit seiner Gründung 1959 hat das Gericht Staaten 20.000-mal wegen der Missachtung von Menschenrechten verurteilt. Es kann Regierungen beispielsweise zu Entschädigungszahlungen verpflichten oder Gesetzesänderungen anmahnen.

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