Neuerliche Verschärfung des Fremdenrechts beschlossen

Das Fremdenrecht wird neuerlich verschärft. Die Koalitionsparteien haben gestern im Innenausschuss ein Gesetzespaket gebilligt, das u.a. die Auswertung von Handydaten bei unklarem Weg nach Österreich und die Sicherstellung von Bargeld beinhaltet.

Mit der neu geschaffenen Möglichkeit der Bargeldabnahme will die Regierung eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sicherstellen. Als Maximalbetrag sind dabei 840 Euro pro Person festgeschrieben, wobei die Antragsteller grundsätzlich auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige beitragspflichtig sind. Zu belassen sind den Betroffenen aber jedenfalls Barmittel im Gegenwert von 120 Euro.

Haft statt Geldstrafe bei Wiedereinreise

Menschen, die trotz eines rechtskräftigen Einreise- oder Aufenthaltsverbots wieder nach Österreich kommen oder sich hier aufhalten, droht künftig nicht nur wie bisher eine Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro, sie können alternativ auch für bis zu sechs Wochen in Haft genommen werden. Derzeit ist Arrest nur bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw. bei einer neuerlichen illegalen Einreise vorgesehen. Eine weitere Neuerung: Asylwerber können bereits im Zulassungsverfahren verpflichtet werden, Unterkunft in einer bestimmten Betreuungseinrichtung des Bundes zu beziehen.

Schubhaft über 72-Stunden-Frist hinaus

Ferner ist es künftig etwa möglich, einen vor der Ausweisung Stehenden über die geltende 72-Stunden-Frist hinaus in Schubhaft festzuhalten, wenn er während seiner Anhaltung einen Asylantrag stellt und der Verdacht besteht, dass er damit nur seine Außerlandesbringung verhindern will. Fluchtgefahr allein - ohne Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - reicht künftig hingegen nicht mehr aus, um Asylwerber in Schubhaft zu nehmen. Um ein etwaiges Untertauchen von Flüchtlingen zu verhindern, sind Krankenanstalten in Hinkunft verpflichtet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl über deren bevorstehende Entlassung zu informieren.

Gegen Grund- und Menschenrechte

Die Opposition kritisierte laut Parlamentskorrespondenz in der Ausschuss-Debatte, dass einzelne Bestimmungen des Pakets gegen Grund- und Menschenrechte verstießen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) teilte die Kritik wenig überraschend nicht.

Link: